Paar freut sich auf ein neues Haus
Das höchstzulässige Netto-Jahreseinkommen liegt jetzt bei 68.000 Euro.
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Wohnbauförderung wird ausgeweitet

In Zukunft werden auch Burgenländer, die mehr verdienen, Wohnbauförderung erhalten können. Die Anhebung der der Einkommensgrenzen ist der zentrale Punkt der „Wohnbauförderung NEU im Burgenland“, die der Landtag einstimmig beschlossen hat.

Das höchstzulässige Netto-Jahreseinkommen betrug bisher 62.500 Euro. Künftig wird es 68.000 Euro betragen.

Auch die Grundförderung wird angehoben und gestaffelt. Zum Beispiel bei einer Wohnnutzfläche von bis zu 150 m2 von derzeit 40.000 Euro auf 51.000 Euro.

Auch der Kindersteigerungsbetrag wird von derzeit 11.000 auf 12.000 Euro je Kind bis 16 Jahren erhöht. Beispielsweise erhöht sich für eine Familie mit zwei Erwachsenen, zwei Kindern unter 16 Jahren, einem Jahresnetto-Einkommen von knapp 36.400 Euro, einer Wohnnutzfläche von 160 m2 im Ortskern und einer Energiekennzahl von 35 kWh/m2 die Grundförderung von 40.000 auf 52.200 Euro, der Kindersteigerungsbetrag von 22.000 auf 24.000 Euro und der Ortskernzuschlag von 8.000 auf 11.200 Euro. In Summe steigt die Wohnbauförderung von 70.000 auf 87.400 Euro.

Der soziale Aspekt bleibt aber erhalten. Daher wird es auch einen Sozialzuschlag in der Höhe von maximal 15.000 Euro für Bezieher kleiner Einkommen geben.

Ortskerne sollen gestärkt werden

Ein Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Ortskern in den Gemeinden zu stärken. Daher soll das Sanieren bestehender Häuser mit bis zu 80.000 Euro gefördert werden. Für die Sanierung von Arkaden- und Streckhöfen, die vor 1920 errichtet worden sind, gibt erstmals einen Zuschlag von 25 Prozent.

Bodenverbrauch soll eingedämmt werden

Besonders Augenmerk wird auch auf den Bodenverbrauch gelegt. Bisher betrug der Ortskernzuschlag maximal 10.000 Euro. Künftig wird es, wenn ein bestehendes Objekt durch einen Neubau ersetzt wird, eine Förderung der Abrisskosten von 35 Prozent und maximal 16.000 Euro geben. Wenn eine Baulücke geschlossen wird, wird es bis zu 12.600 Euro geben.

Für Barrierefreies Bauen werden Maßnahmen mit bis zu 7.500 Euro gefördert, behindertengerechte Maßnahmen mit maximal 15.000 Euro.

Verbesserungen und höhere Förderungen gibt es auch für Sanierungsmaßnahmen. Beispielsweise kann man für eine umfassende energetische Sanierung - bei entsprechender Energiekennzahl - bis zu maximal 80.000 Euro an Förderung erhalten.

Details zur Wohnbauförderung im Burgenland