Fußgeher
Fußgänger sind keine „Randerscheinung“ der Mobilität, sondern ihr Bindeglied.
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Wie fußgängergerechte Planung den Fußverkehr stärkt

7. November 2020
Fußgänger zählen laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit– gemeinsam mit Radfahrern – als nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Risikogruppe Nummer eins im Straßenverkehr, denn im Falle eines Unfalls sind sie nahezu ungeschützt. Die Erhöhung ihrer Sicherheit ist daher ein wesentlicher Planungsgrundsatz beim Entwurf oder der Neugestaltung von Verkehrsflächen. Die RVS 03.02.12 Fußgängerverkehr trägt diesem Umstand Rechnung und bestimmt die wesentlichen Grundsätze und Vorgaben, die bei der Planung und Gestaltung von Verkehrsanlagen für Fußgänger zu beachten sind.

Gehen ist die ureigene Fortbewegungsart des Menschen. Waren Straßen über Jahrtausende hinweg Erlebnisräume und „Begegnungszonen“, kam es speziell in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts zu grundlegenden Änderungen: Straßen wurden zu Verkehrsräumen, es kam zu einem Kampf um Straßenfläche, aus dem der motorisierte Individualverkehr als Gewinner hervorging. In der Folge wurden die Belange der Fußgänger in Planung und Praxis oft nur mehr „am Rande“ behandelt.

Ende des letzten Jahrhunderts fand jedoch ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung statt, der den Umweltverbund (Radverkehr, Fußgängerverkehr, öffentlicher Verkehr) wieder verstärkt ins Zentrum des Interesses rücken ließ.

Anforderungen von Fußgängern in den Fokus gerückt

Diese Entwicklung führte schlussendlich auch dazu, dass 2004 erstmals „Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen“ (RVS) erlassen wurden, die sich ausschließlich dem Thema Fußgängerverkehr widmen. Die Richtlinie wurde 2014 überarbeitet, und an die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter und sinneseingeschränkter Personen angepasst.

Die RVS 03.02.12 rückt die Anforderungen von Fußgängern in den Fokus der Betrachtung, um den schwächsten Verkehrsteilnehmern eine bequeme, attraktive und vor allem sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Denn Barrieren im Straßenverkehr stellen ein großes Sicherheitsproblem dar – insbesondere für Menschen mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen.

Wo drohen Fußgängern gefahren

Gefahren ergeben sich zum Beispiel durch niedrig montierte Verkehrszeichen, zu schmale Gehsteige, unüberwindbare Hochborde und eine fehlende deutliche Trennung zwischen Geh- und Radwegen. Neben Gehsteigabsenkungen stehen daher Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbereiche an Schutzwegen, ausreichend breite Gehsteige, sichere Querungsmöglichkeiten, verkehrsberuhigte Bereiche sowie eine ausreichende Beleuchtung im Zentrum der Planungsgrundsätze.

Fußgängergerechte Planung nutzt auch anderen Verkehrsteilnehmern

Fußgänger sind keine „Randerscheinung“ der Mobilität, sondern ihr Bindeglied. Die Berücksichtigung der Anforderungen von Fußgängern ist daher auch für andere Verkehrsteilnehmer mit Vorteilen verbunden: Sie erhöht die Attraktivität vorhandener Bewegungs- und Begegnungsräume, vereinfacht die Kommunikation und trägt so zu einer Erhöhung der Sicherheit bei. 

Fakten

Gemeinden, die sich dazu entscheiden, Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs zu setzen, können auf einige hilfreiche Werkzeuge zurückgreifen: 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fußverkehr sind in der österreichischen Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) geregelt.

Der Masterplan „Gehen – Strategie zur Förderung des FußgängerInnenverkehrs in Österreich“ definiert den bundesweiten strategischen Rahmen zur Förderung des Fußverkehrs.

Planungsgrundlagen und technische Details zur Umsetzung sind in den Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) zu finden, die von der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) herausgegeben werden. Diese können unter www.fsv.at bestellt werden.

Ein Verkehrssicherheitsaudit kann Defizite in Planung oder bestehender Infrastruktur aufzeigen und stellt sicher, dass alle Möglichkeiten der verkehrssicheren Gestaltung ausgeschöpft werden. Privatpersonen und öffentlichen Stellen bietet die KFV Sicherheit-Service GmbH sachorientierte und unabhängige Beratung zu verkehrstechnischen Fragestellungen.