Frau mit Trinkwasserglas
Sowohl Hausinstallationen als auch die professionelle Wasserversorgung sollen einer regelmäßigen Risikobewertung unterzogen werden. Foto: Shutterstock/Photographee.eu

Wie das Trinkwasser geschützt werden soll

Anfang Februar legte die EU-Kommission den Vorschlag zur Revision der Trinkwasserrichtlinie vor. Neu sind ein risikobasierter Ansatz, der vor allem Versorgungsunternehmen betrifft sowie neue Bewertungskriterien für Hausinstallationen.

Die lange erwartete Revision der Trinkwasserrichtlinie soll vor allem fünf Neuerungen bzw. Verbesserungen einführen:


  • Aktualisierung der Parameterliste und Einführung eines risikobasierten Ansatzes für Versorgungsunternehmen;

  • Verbesserung der Verbraucherinformationen;

  • Vereinfachung der Berichterstattung;

  • Einheitliche Normen für Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen;

  • Verbesserter Zugang zu sauberem Trinkwasser






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Die Mitgliedstaaten sollen in Zukunft einen risikobasierten Ansatz bei der Versorgung, Aufbereitung und Verteilung von Wasser verfolgen. Dies umfasst eine Gefahrenbewertung jener Wasserkörper, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden, mögliche Verschmutzungs- und Gefahrenquellen sind ebenso regelmäßig zu überprüfen wie eine Reihe von Schadstoffen, so etwa prioritäre Stoffe oder Mikroplastik. Im Rahmen der Bewertung von Hausinstallationen stehen insbesondere Risiken der mit Wasser in Berührung kommenden Produkte und Materialien im Vordergrund.



Wichtige Informationen finden sich in den Anhängen:


  • Die konkret vorgeschlagenen Parameterwerte in Anhang I,

  • Anhang II enthält die Überwachungsvorschriften,

  • Anhang III Spezifikationen für die Analyse der Parameterwerte.

  • Anhang IV listet jene Wassergüteinformationen auf, die der Öffentlichkeit online zur Verfügung gestellt werden müssen.






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Sowohl Hausinstallationen als auch die professionelle Wasserversorgung sollen einer regelmäßigen Risikobewertung unterzogen werden. Große Wasserversorger müssen diese Bewertungen spätestens drei Jahre nach Umsetzung der Richtlinie durchführen, kleine Versorger haben dafür bis zu sechs Jahre Zeit.


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