In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, ist Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind.
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Suchfunktion für Geflügelpest-Risikogebiete

12. Januar 2024
In den vergangenen Wochen wurden neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt. Auf der Website des Landes Burgenland steht ab sofort eine interaktive Karte zur Verfügung, welche die betroffenen Risikogebiete anzeigt.

Die Karte ist unter diesem Link abzurufen. Durch Eingabe des Gemeindenamens wird angezeigt, ob sich die Gemeinde in einem Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet" oder mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risikogebiet befindet. 

Biosicherheitsmaßnahmen für Hausgeflügel und weitere Maßnahmen

In jenen Regionen, die als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, ist Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.

Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Achtung: in Schutz- und Überwachungszonen gilt die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tiere.

Nähere Informationen zu den jeweils gültigen Biosicherheitsmaßnahmen: Vogelgrippe - AGES