Kind mit Fingerfarben lacht in die Kamera
Ein kleines Kind malt mit Fingerfarben. Lustig und Kreativ.

Pflicht oder doch Kür?

Nachdem die Art. 15a B-VG-Vereinbarung über das verpflichtende Gratiskindergartenjahr noch in diesem Jahr ausläuft, muss rasch gehandelt werden. Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ist dabei vorerst vom Tisch.

Ganzjähriger Betrieb, ganztägige Betreuung, höchste Qualitätsstandards, akademisch ausgebildetes Personal, verpflichtender und kostenloser Besuch. Die (An-)Forderungen, die an den Kindergarten von heute gestellt werden, ließen sich noch lange fortsetzen.



Der klassische Kindergarten, in dem Kinder für wenige Stunden am Tag schlicht beaufsichtigt wurden, hat längst ausgedient. Heute gilt der Kindergarten als Bildungseinrichtung, Betreuungspläne werden zu Bildungsplänen, aus halbtags wird ganztags, aus einer Einrichtung für Kinder ab drei Jahren wird eine Einrichtung für Kinder von Geburt weg, aus freiwillig wird verpflichtend, aus kostenpflichtig wird beitragsfrei.



Viele hundert Millionen Euro wurden und werden investiert. Mit beispiellosem Erfolg kommt das Geld auch tatsächlich an, wofür es bestimmt ist – für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots in quantitativer und qualitativer Hinsicht, für die sprachliche Frühförderung, für die Bereitstellung eines kostenlosen Angebots. Alles in allem sind es positive Schritte, die dem Wohl des Kindes dienen, den Eltern Entlastung bringen und zugleich Möglichkeiten eröffnen, Beruf und Familie in Einklang zu bringen.



Und doch muss man vorsichtig sein, dass in dieser Geschwindigkeit der Blick für das Wesentliche nicht verloren geht und die Entwicklung nicht die eigentlichen Bedürfnisse und vor allem Möglichkeiten überholt. Denn trotz dieser Initiativen, die in den letzten Jahren gesetzt und auch für die nächsten Jahre fixiert wurden, kommen bereits weitergehende Forderungen, die zwar durchaus ihre Berechtigung haben, jedoch derzeit nicht umsetzbar, weil nicht finanzierbar sind.



Im Zuge des erneuten Auslaufens der Art. 15a B-VG-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen werden - dem Regierungsprogramm folgend – bereits Überlegungen angestellt, neben dem letzten Kindergartenjahr auch das vorletzte Kindergartenjahr verpflichtend und kostenlos anzubieten. Zunächst sollen die Eltern jedoch mittels Empfehlungen von der Sinnhaftigkeit des Kindergartenbesuchs ihres vierjährigen Sprösslings überzeugt werden. Darüber hinaus soll der Besuch auch der Vierjährigen kostenlos oder aber zu ermäßigten Tarifen angeboten werden.



In Anbetracht dessen, dass die von Seiten des Bundes bislang bereitgestellten Mittel als teilweise Abdeckung der Beitragsausfälle nicht erhöht werden sollen und aus einem Topf nicht mehr geschöpft werden kann als sich darin befindet, sollte der Schritt – gleich ob kostenlos oder zu ermäßigten Tarifen - wohl überlegt sein.