Neue Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft

1. Oktober 2015
Die neuen Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft treten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt 2016 Förderungsmittel in der Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung.





Mit den neuen Rahmenbedingungen für die Förderung wird der Fokus verstärkt auf die Effizienz und Treffsicherheit der eingesetzten Förderungsmittel und auf notwendige Sanierungsmaßnahmen gelegt.



Die Förderung wird künftig für Anlagen zur Trinkwasserversorgung zwischen 10 bis 25 Prozent, für jene der Abwasserentsorgung zwischen 10 bis 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Berechnung der Fördersätze berücksichtigt bereits getätigte Investitionen und die Einkommenssituation in der Gemeinde. Förderungsvoraussetzung für die Sanierung ist künftig die Vorlage eines Reinvestitionsplans. Für anstehende Sanierungsmaßnahmen soll es zudem zeitlich flexiblere Möglichkeiten als bisher geben.