Wassermesser
Wasserversorgern und Gemeinden hilft die neue Verordnung Geld zu sparen (Symbolbild).
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Nacheichfrist wird verlängert

25. April 2018
Wasserzähler messen Wassermengen. Werden sie zur Abrechnung verwendet, müssen sie dem Maß- und Eichgesetz entsprechen. Dieses bestimmt, dass eine Nacheichung bzw. der Austausch des Wasserzählers spätestens alle fünf Jahre erfolgen muss. Eine neue Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler spart eine Menge Geld.

Der Einsatz von statistischen Methoden macht es möglich, die Nacheichfristen von bereits in Betrieb befindlichen Wasserzählern zu verlängern, ohne deren Qualität zu mindern.

Konkret ist eine Verlängerung der Nacheichfristen um drei Jahre für die Einhaltung der 1,5-fachen Eichfehlergrenze vorgesehen. Für die Einhaltung der einfachen Eichfehlergrenze gibt es sogar eine Verlängerung um fünf Jahre. Das senkt die Kosten für Montage und Demontage.

Nur 200 Wasserzähler müssen geprüft werden

Das statistische Modell macht es außerdem möglich, lediglich 200 von 35.000 Wasserzählern zu prüfen, um ein verwertbares Ergebnis zu erhalten. Bei positiver Prüfung dürfen die anderen 34.800 Wasserzähler weitere drei bzw. fünf Jahre in Betrieb bleiben. Auch die technische Prüfung wird einfacher gestaltet, sodass in Zukunft auch private Eichstellen die technischen Prüfungen vornehmen können.

Das Wirtschaftsministerium rechnete, dass durch die neue Regelung Wasser im Wert von rund 14 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden kann.