
Müssen Mieter die Neuerrichtung ihrer Balkone bezahlen?
Daraufhin schlug die Gemeinde eine monatliche Mietzinserhöhung vor, um die Kosten für die Neuerrichtung decken zu können. Diese Lösung empfanden die meisten Mieterinnen und Mieter als ungerecht. Eine Mieterhöhung sei für viele nicht leistbar. Einige Mieterinnen und Mieter kritisieren auch, dass die Stadt verabsäumt hätte, die Balkone laufend Instand zu halten. Sie beschwerten sich schließlich bei der Volksanwaltschaft.
Laut der NÖ Bauordnung kommt dem Eigentümer eine besondere Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Instandhaltung zu. Der Balkon ist rechtlich gesehen einerseits Bestandteil der Wohnung andererseits aber auch Bestandteil der Fassade. Darauf haben wir als Volksanwaltschaft die Gemeinde hingewiesen und haben vorgeschlagen die Balkone im Sinne der Mieterinnen und Mieter zu erhalten.
Entgegenkommen der Gemeinde
Die Gemeinde willigte daraufhin ein ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. Da sie allerdings nicht genügend Einnahmen aus den sozial gedeckelten Mieten hätten, um die Neuerrichtung zu finanzieren, versprach der Bürgermeister die Mietzinserhöhung auf mehrere Jahre aufzuteilen. Dadurch würde sich der monatliche Beitrag deutlich reduzieren. Über das Entgegenkommen der Gemeinde zeigten sich die Mieterinnen und Mieter erfreut. Dieser Fall zeigt wieder klar, dass mit dem Tätigwerden der Volksanwaltschaft oftmals Lösungen im Sinne aller Beteiligten gefunden werden können.