Laptop-Klasse
In Zeiten von Laptop- und Tablet-Klassen ist die verpflichtende Einrichtung eines EDV-Raums ein Anachronismus, meint der OÖ Gemeindebund.
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Kosten für Schul-Digitalisierung nicht auf Gemeinden abwälzen

1. März 2019
Der oberösterreichische Gemeindebund kritisiert, dass der Landesgesetzgeber in den letzten Jahren den Gemeinden im Schulbereich eine Fülle neuer Lasten aufgebürdet hat.

„Von Kosten der Schulmedizin über die Abdeckung von Betreuungsleistungen bis hin zum aktuellen Beispiel der Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Schul-Cluster – neue Lasten werden in einer Art Salamitaktik schon fast selbstverständlich auf die kommunale Ebene abgewälzt“, heißt es in einer Aussendung.

Was aber gerade in letzter Zeit für zunehmende Kritik bei den Gemeinden sorgt, ist die mangelnde Transparenz und Klarheit bei Zuständigkeit und Finanzierung der Digitalisierung im Bildungsbereich.

Die hier maßgeblichen Regelungen seien völlig veraltet. So sieht z. B. die Oö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1994 immer noch die Einrichtung eines EDV-Raums vor. „Ein Anachronismus in Zeiten von Laptop- und Tablet-Klassen“, meint der OÖ Gemeindebund.

Ebenso gebe es widersprüchliche Aussagen verschiedener Stellen zur Frage, wer für Wartung und Instandhaltung der IT-Infrastruktur an unseren Schulen zuständig ist.

Der OÖ Gemeindebund fordert daher:

  • Modernisierung der rechtlichen Grundlagen

    Es braucht transparente, klare und einfache Zuständigkeits- und diesen entsprechende Finanzierungsregelungen. Die derzeitige Situation wird von den Gemeinden vielfach zu Recht als widersprüchlich, intransparent und veraltet wahrgenommen. Auch ein überbürokratisierter Förderdschungel trägt zu dieser wachsenden Unzufriedenheit bei und muss zurückgedrängt werden.
  • Faire Finanzierung

    Die beschriebene schrittweise Überwälzung von Lasten auf die Gemeinden wirken sich massiv auf die Budgets der Gemeinden aus. Gerade Themen wir Betreuung in Ganztagsschulen und Digitalisierung stellen große Herausforderungen dar, die die Gemeinden nur dann verantwortungsvoll übernehmen können, wenn die dafür notwendigen Mittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden.
  • Lehr- und Lernmittel

    Die Unterscheidung in Lehr- und Lernmittel darf nicht ausgehöhlt werden. Wenn Tablets und Notebooks als Ersatz für das oder Ergänzung zum Schulbuch in unseren Klassenzimmern Einzug halten, ist klar, dass die Kosten für Anschaffung und Wartung sowie für Software und Support hier nicht bei der Gemeinde als Pflichtschulerhalter liegen können.