Der Europäische Ausschuss der Regionen (fordert, dass das künftige EU-Instrument für innere Sicherheit nicht an den lokalen und regionalen Behörden vorbeigeplant werden darf.
© European Union / Emile Windal
Innere Sicherheit: Wenn Europa zentralisiert, zahlen die Gemeinden die Zeche
Der Europäische Ausschuss der Regionen warnt vor einer Rezentralisierung der EU-Sicherheitspolitik ab 2028 – und positioniert Kommunen als operative Akteure statt als bloße Geldempfänger. Für Österreichs Gemeinden, die Feuerwehren, Zivilschutz und oft auch die letzte Instanz gegen Radikalisierung stellen, ist das mehr als eine Brüsseler Randnotiz.
Sicherheit, so scheint es in Brüssel gerade wieder einmal, ist eine Frage der Architektur: Wer zeichnet den Plan, wer verwaltet das Geld, wer haftet am Ende, wenn es brennt – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn?
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) hat am 1. Juli in Brüssel einstimmig eine Stellungnahme verabschiedet, die genau diese Frage neu stellt. Ihr Kern: Das künftige EU-Instrument für innere Sicherheit 2028–2034 dürfe nicht an den lokalen und regionalen Behörden vorbeigeplant werden. Ein Satz, der in Sitzungssälen selbstverständlich klingt und in der Verwaltungsrealität selten eingehalten wird.
Diagnose
Die EU plant für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen mehr Geld für innere Sicherheit – grundsätzlich eine gute Nachricht. Das Problem liegt, wie so oft, im Design.
Die Verordnung, kritisiert der Ausschuss, regelt nicht, wie Gemeinden und Regionen an den nationalen Partnerschaftsplänen beteiligt werden sollen. Das widerspricht dem Partnerschaftsprinzip, das in der Kohäsionspolitik längst Standard ist. Sicherheitspolitik, so die unausgesprochene Botschaft, wird offenbar noch immer als Chefsache der Nationalstaaten gedacht – die Kommunen kommen erst vor, wenn das Geld verteilt werden muss.
Ursache
Das ist kein Zufall, sondern Systemlogik. Sicherheitspolitik gilt traditionell als hoheitliche Aufgabe des Zentralstaats – Polizei, Nachrichtendienste, Grenzschutz. Wer in diesen Kategorien denkt, übersieht, dass ein Großteil der operativen Sicherheitsarbeit längst kommunal organisiert ist: freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, Zivilschutz, der Schutz öffentlicher Räume, kritischer Infrastruktur wie Wasserversorgung und Energienetze.
Der Ausschuss der Regionen bringt es auf den Punkt: Lokale und regionale Behörden seien „Ersthelfer“ und „eigenständige operative Akteure“, keine bloßen Nutznießer von EU-Programmen. Genau diese Reduktion auf die Empfängerrolle kritisiert die Stellungnahme – und fordert einen garantierten Mindestanteil der nationalen Zuweisungen für die kommunale und regionale Ebene, weil wettbewerbsorientierte Fördermechanismen systematisch kleinere und weniger gut ausgestattete Behörden benachteiligen.
Systemlogik – der österreichische Blick
Für Österreich ist dieser Streit keine akademische Übung. Von den rund 2.093 Gemeinden unterhalten die meisten keine eigene Polizei – die Sicherheitsverwaltung liegt traditionell beim Bund, exekutiert über Bezirkshauptmannschaften und Landespolizeidirektionen. Doch operative Sicherheit findet trotzdem in der Gemeinde statt: Rund 4.600 freiwillige Feuerwehren sind die tatsächliche Erstreaktionskraft im Ernstfall, betrieben und mitfinanziert von den Kommunen. Der Zivilschutzverband organisiert Vorsorge auf Gemeindeebene. Und die wenigen verbliebenen Gemeindewachkörper – etwa ein Dutzend, vor allem in Vorarlberg und Tirol – zeigen, dass „lokale Sicherheit“ in Österreich historisch durchaus eine kommunale Kategorie war, bevor sie zentralisiert wurde.
Auch die zweite Dimension der Stellungnahme trifft einen österreichischen Nerv: die Verbindung zwischen Abwanderung, demografischem Wandel und Radikalisierungsrisiko.
Der Ausschuss warnt, dass Jugendabwanderung und Qualifikationsverlust junge Menschen anfälliger für Extremismus machen. Wo die Volksschule schließt und der letzte Nahversorger zusperrt, verschwindet nicht nur Infrastruktur, sondern auch soziale Kontrolle und Zusammenhalt. Sicherheitspolitik, die das ignoriert und nur auf Exekutive setzt, bekämpft Symptome statt Ursachen.
Die Pointe
Der eigentliche Treffpunkt zwischen Brüsseler Stellungnahme und österreichischer Gemeindepraxis liegt aber im Verfahren selbst. Österreich hat mit dem Gemeindebund und dem Städtebund etablierte Vertretungsstrukturen, die genau jene Konsultationsrolle einfordern könnten, die der Ausschuss der Regionen jetzt europaweit verlangt. Doch diese Rolle muss man einfordern, bevor der nationale Partnerschaftsplan geschrieben ist – nicht danach.
Wer wartet, bis das Bundesministerium für Inneres und das Finanzministerium den österreichischen Umsetzungsplan für das Sicherheitsinstrument 2028–2034 verhandelt haben, kommt zu spät. Max Weber hätte das vermutlich lakonisch kommentiert: Bürokratien delegieren Verantwortung nach unten und Entscheidungsmacht nach oben – und nennen das dann Multi-Level-Governance.
Schlussfolgerung
Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen ist unverbindlich, wie alle AdR-Meinungen. Aber sie liefert Gemeindebund und Städtebund ein Argument, das sie in Brüssel wie in Wien nutzen sollten: Wer operative Sicherheitsverantwortung trägt, hat Anspruch auf einen Platz am Verhandlungstisch – nicht erst am Ende, wenn die Fördertöpfe verteilt sind. Österreichs Gemeinden sollten diesen Anspruch jetzt anmelden, nicht erst dann, wenn der nationale Partnerschaftsplan bereits geschrieben ist und Konsultation zur Formsache verkommt.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR/CoR), Brüssel, 2. Juli 2026.