Pfarrkirche Straßwalchen
Anlass war ein Rechnungshofbericht zur Gebarung von Verfügungsmitteln in Straßwalchen.
© Wikimedia Commons/Anton-kurt

Land erstellt Leitfaden zur Gebarung von Verfügungsmitteln

30. April 2019
In Folge der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2019 kam es im Land Salzburg bei rund einem Drittel der Gemeinden zu einem Wechsel der Gemeindeoberhäupter - so sind aktuell 46 neue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Amt. Aufgrund eines Rechnungshofberichts zur Gebarung von Verfügungsmitteln der Marktgemeinde Straßwalchen veranlasste Landeshauptmann Wilfried Haslauer nun die Erarbeitung eines Leitfadens inklusive formaler Voraussetzungen.

„Rund ein Drittel der Bürgermeister sind neu in das Amt gewählt worden. Wir unterstützen mit diesem Leitfaden primär alle neuen Gemeindemandatare in ihrer Amtsführung, um auf die rechtlichen Grundlagen und ihre Handhabe hinzuweisen“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Aufklärung und Prävention fördern

Anlassfall ist die Prüfung der Verfügungsmittel in der Marktgemeinde Straßwalchen und die daraus gewonnene Erkenntnis, dass einerseits erhebliche Unterschiede in vergleichbaren Gemeinden bei der Höhe der Verfügungsmittel bestehen und es andererseits keine allgemein gültigen Richtlinien zur Handhabung gibt, beispielsweise bei Eigenbelegen, Rechnungen und Angaben welche Daten diese zu enthalten haben. „Klar ist, dass Verfügungsmittel nicht für Privatausgaben verwendet werden dürfen“, stellt Landeshauptmann Haslauer klar fest.

Unterstützung für Bürgermeister

Neben den rechtlichen Grundlagen zur ordnungsgemäßen Verwendung von Verfügungsmitteln werden zudem auch die formalen Voraussetzungen und Erfordernisse erörtert und im Detail erklärt. „Wir möchten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister damit bestmöglich unterstützen und für dieses wichtige Thema weiter sensibilisieren“, so Haslauer zum geplanten Leitfaden. 

Gemeindeverband begrüßt Informationsoffensive

„Vor allem zu Beginn der Funktionsperiode haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine Flut an Informationen zu bewältigen und müssen sprichwörtlich an tausend Dinge denken. Daher begrüßen wir diese Informationsoffensive des Landes und sehen darin eine wichtige Unterstützung in der täglichen Arbeit in den Kommunen“, so Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer, der bei der Erstellung dieses Leitfadens mitarbeiten wird.

Empfehlungen des Rechnungshofs werden ernst genommen

„Wir nehmen die Ergebnisse und Empfehlungen des Landesrechnungshofs anlässlich der Prüfung der Marktgemeinde Straßwalchen sehr ernst und sehen darin die Notwendigkeit zur verstärkten Information und Sensibilisierung“, so Mitterer zum kritischen Prüfbericht.

Im Wesentlichen wurde vom Landesrechnungshof festgehalten, dass notwendige Beschlüsse zur Verwendung von Verfügungsmitteln herbeizuführen sind, einheitliche Abrechnungsformulare, ordnungsgemäße Buchführungen sowie nachvollziehbare und transparente Verwendungsbelege vorhanden sein müssten.

Unschärfen und mangelhafte Aufzeichnungen vermeiden

„Wir nehmen den Prüfbericht zur Marktgemeinde Straßwalchen auch zum Anlass, genau diese beanstandeten Unschärfen und mangelhaften Aufzeichnungen mit dem Leitfaden auszuschließen“, bekräftigt Landeshauptmann Haslauer die Notwendigkeit der Informationsbroschüre.

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen über Verwendung, Beschlussfassung, Aufteilung und Budgetierung soll dieser Leitfaden auch die Höhe der Verfügungsmittel behandeln, um eine zweckmäßige Orientierung hinsichtlich des erforderlichen Ausmaßes zu geben. Einen praxisbezogenen Schwerpunkt wird dieser Leitfaden auch bezüglich formaler Voraussetzungen setzen, um etwaige Unklarheiten so gering wie möglich zu halten und die Handhabung rechtskonformer Mindestanforderungen sicherzustellen.