Ökologisches Wirtschaften symbolisch dargestellt
„Arbeitsplätze in den Regionen schaffen, Wirtschaftswachstum und Investitionen steigern, Umwelt- und Klimaziele erreichen, Versorgungssicherheit bei Energie und Rohstoffen sicherstellen.“ Das Kreislaufwirtschaftspaket dient mehreren europäischen strategischen Zielen. Foto: Shutterstock/Sergey Nivens

Den Kreislauf schließen. Ein zweiter Anlauf

Die Europäische Kommission legt einen neues, ehrgeizigeres Kreislaufwirtschaftspaket vor, mit Chancen und Fallstricken für Abfallwirtschaft, Gemeinden und Konsumenten.

Im Dezember 2015 legte die EU-Kommission einen neuen, umfangreichen Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft vor, nachdem sie ein Jahr zuvor den von der Vorgänger-Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Kreislaufwirtschaft zurückgezogen hatte. Angesichts der Rohstoffarmut auf dem europäischen Kontinent ist es stark an der Zeit, die Ressourcenverschwendung durch mehr Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling zu bekämpfen. Der Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG) begrüßt den Paradigmenwechsel in der Abfallwirtschaft, weist aber auf einzelne Schwachpunkte hin.



Im Kreislaufwirtschaftspaket sind neue Zielvorgaben für das Recyceln und Deponieren von Abfällen enthalten. Für Sekundärrohstoffe, die aus Recyclingprozessen hervorgehen, sollen einheitliche europäische Qualitätsstandards entwickelt werden. Im Rahmen der Abfallvermeidung sollen Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit und Reparierbarkeit von Produkten gesteigert und geplante Obsoleszenz bekämpft werden. Auch die Lebensmittelverschwendung soll bekämpft werden.

Positive europäische Impulse



Hervorzuheben ist der von der Kommission gewählte ganzheitliche Ansatz, der Kreislaufwirtschaft als mehr als ein reines Abfallthema betrachtet: weg von der Linearwirtschaft, die endliche Resourcen und nicht erneuerbare Energien verbraucht und als Endprodukt Abfall anhäuft, hin zur Kreislaufwirtschaft, in der Material- und Energieströme immer wieder verwertet und möglichst lange im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.  Ganzheitlich sind auch die Zielsetzungen, wobei das Kreislaufwirtschaftspaket als Scharnier zwischen mehreren strategischen europäischen Zielen zu sehen ist:  Arbeitsplätze in den Regionen schaffen, Wirtschaftswachstum und Investitionen steigern, Umwelt- und Klimaziele erreichen, Versorgungssicherheit bei Energie und Rohstoffen sicherstellen.

Kommunale Abfallwirtschaft vor neuen Herausforderungen



Der österreichische Abfallwirtschaftssektor gehört zu den Musterschülern in der EU. So erzielt Österreich regelmäßig Bestplätze im europäischen Vergleich der Recyclingquoten und gehört zusammen mit Deutschland zu den Vorreitern in der EU. Die innovativen und effizienten Lösungen spiegeln sich in den neun Landesabfallwirtschaftsgesetzen wider, die an den regionalen Gegebenheiten angepasst sind. Es ergibt sich ein engmaschiges Netz an ausgewogenen Regelungen, die den größtmöglichen Umweltschutz zum kleinstmöglichen Preis für die Bürger ermöglicht. Dieses Gleichgewicht soll durch allzu radikale Änderungen der Rahmenbedingungen nicht gestört werden. So gibt es auch im Vorschlag der Europäischen Kommission zum neuen Kreislaufwirtschaftspaket eine Reihe von Regelungen, die für die österreichische Abfallwirtschaft potentziell große Probleme verursachen können: Am empfindlichsten würde die Gemeinden das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene „Mengenkriterium“ bei Siedlungs- und Bioabfällen treffen.

Mengenkriterium bei Siedlungs- und Bioabfällen als Kostentreiber



Am schwerwiegendsten betroffen wäre die österreichische Abfallwirtschaft von der neuen Definition des Siedlungs- und Bioabfalls in der Abfallrahmenrichtlinie. Künftig sollen nur mehr „gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen, die in Bezug auf Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind“ von der Definition umfasst sein. Das neu hinzugekommene Mengenkriterium hätte negative Umweltauswirkungen.



Das Mengenkriterium würde sowohl für kommunale Abfallentsorger als auch für Konsumenten höhere Kosten bedeuten. Werden Unternehmen aufgrund des vorgeschlagenen Mengenkriteriums aus dem Sammelsystem für Siedlungsabfälle ausgenommen, bedeutet das, dass die geforderte Effizienz des Sammelsystems auf Grund der in einem Gebiet geringeren Sammelmengen nicht mehr gegeben ist. Wird diese Definition in der Abfallrahmenrichtlinie wirklich umgesetzt, haben in Österreich sieben von neun Landesgesetzgebern das Problem, dass sie diese Begrenzung in das Landesgesetz umsetzen müssen und viele Betriebe sich aus der öffentlichen Müllabfuhr verabschieden.



Bei den Bioabfällen will die Kommission auch „andere Abfälle mit ähnlicher biologischer Abbaubarkeit, die eine ähnliche Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge aufweisen“ inkludieren. Die Vermutung liegt nahe, dass es möglicherweise um Papier und kompostierbare Kunststoffe geht. Solche stellen aber trotz ihrer „Kompostierbarkeit“ Verunreinigungen dar und sollten keinesfalls zur Herstellung von Qualitätskomposten genutzt werden, die später Anwendung in der Landwirtschaft zur Erzeugung von Lebensmitteln dienen.



Ein Großteil der Kosten des öffentlichen Abfallwirtschaftssystems sind Fixkosten, die auf die Abfallverursacher umgelegt werden. Wird durch das Hinausoptieren der Betriebe aus der Beteiligungsverpflichtung die Gesamtzahl der Zahler – also nur mehr die Haushalte – kleiner, steigt logischerweise die absolute Höhe der Müllgebühren für den einzelnen Haushalt. Die Salzburger Landesregierung hat in einer Studie abschätzen lassen, dass die Müllgebühr für einen Haushalt um ein Drittel steigen würde. Aus Sicht der Gemeinwirtschaft ist eine derartige Ungleichbehandlung von Haushalten und Betrieben abzulehnen.

Fazit



Die Impulse des Kreislaufwirtschaftspaketes für Innovationen, die regionale Wirtschaft und den Umweltschutz bewertet der VÖWG sehr positiv. Eine überhastete Umsetzung ins nationale Recht, versteckte Kostentreiber für die kommunalen Entsorgungsbetriebe sowie die Ungleichbehandlung von privaten Haushalten und Betrieben verlangen nach weiterführender Auseinandersetzung.