Drohne
Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro.
© Shutterstock/Dmitry Kalinovsky

Hohe Strafen beim Missbrauch von Drohnen

12. Januar 2020
Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen. Damit wird der Einsatz unbemannter Flugobjekte staatenübergreifend reguliert.

Drohnen (f)liegen voll im Trend: Nicht nur bei Hobby-Piloten erfreuen sich die unbemannten, ferngesteuerten Luftfahrzeuge großer Beliebtheit, auch für professionelle Anwender erschließen sich laufend neue Einsatzmöglichkeiten. Sei es in Land- und Forstwirtschaft, Transport und Logistik, Wissenschaft und Forschung, Industrie und Infrastruktur oder im Kontext polizeilicher und militärischer Sicherheitsaktivitäten und Hilfseinsätze: Drohnen sind Hoffnungsträger für eine Vielzahl von Anwendungen.

Die zunehmende Nutzung unbemannter Flugobjekte birgt jedoch auch Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit im Luftraum sowie dem Schutz und der Wahrung der Privatsphäre.

Chancen nutzen, Sicherheit gewährleisten

Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen. Die Verordnung (EU 947/2019) gilt grundsätzlich (mit Übergangsregelungen) ab dem 1. 7. 2020 in allen Mitgliedsstaaten und soll sicherstellen, dass Hersteller und Nutzer EU-weit die Sicherheit, Privatsphäre, den Umgang mit persönlichen Daten und den Umweltschutz respektieren.

Eine Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zu Thema Drohnen zeigt: Der Wunsch nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen ist in der Bevölkerung deutlich ausgeprägt: So befürworten 62 Prozent der Befragten eine starke Regulierung seitens des Staates. Lediglich sechs Prozent sprechen sich für eine uneingeschränkte Privatnutzung aus.

„Die neue Rechtslage kommt diesem Wunsch entgegen. Sie sieht für jedes Szenario der Anwendungen eine klare Regelung vor“, so Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit.

Privatnutzer: Registrierung ab 250 Gramm

Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: „Offen“, „Spezifisch“ und „Zertifiziert“.

Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie „Offen“ relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Kilo. Eine der wesentlichen Neuerung der Verordnung ist, dass in der Kategorie „Offen“ die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird.

Drohnenbetreiber mit Drohnen über 250 Gramm müssen sich ab 1. 7. 2020 bei Austro Control registrieren und bekommen eine individuelle Betreibernummer zugewiesen, die auf dem Fluggerät angebracht werden muss. Die Registrierung wird via online-Formular auf der Website dronespace.at möglich sein. Die Kompetenz des Piloten muss künftig mittels eines Tests nachgewiesen werden, wobei auch hier gilt, dass die Anforderungen vom Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig sind. 

Tipps zum sicheren und korrekten Umgang mit Drohnen

  • Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug, brauchen keine Registrierung und dürfen auf eine max. Höhe von 120 Metern aufsteigen.
  • Drohnen der Kategorie „Offen“ müssen in einer maximalen Entfernung von 500 Meter immer in Sichtkontakt geflogen werden. Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter. Drohnen über 250 Gramm sind immer in einer sicheren Entfernung von Menschen zu fliegen.
  • Drohnen der Kategorien „Spezifisch“ und „Zertifiziert“ unterliegen einer Genehmigungspflicht.
  • Drohnenflüge sind nicht überall möglich. Die neuen EU Regelungen sehen für Mitgliedsstaaten die Schaffung von ausgewiesenen drohnenfreien Zonen vor (sogenannte „no-drone zones“).