Zulässige Höchstgeschwindigkeit dreißig Stundenkilomete
Auch bei der Überwachung von Tempolimits werden die Gemeinden gestärkt. Sie sollen künftig selbst, in Absprache mit dem Land, Radarkontrollen durchführen können.
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Verkehr

Gemeinden dürfen Tempo 30 bald selbst anordnen

17. Januar 2024
Innenminister Gerhard Karner und Umweltministerin Leonore Gewessler präsentierten eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die es Gemeinden ermöglichen wird, in der Nähe von Kindergärten, Kinderspielplätzen, Freizeiteinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen selbst Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erlassen, ohne dass dafür ein Verfahren bei der Bezirkshauptmannschaft notwendig ist.

Mehr als 280 Gemeinden und Städte hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert
Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Doch es brauchte dazu viel Bürokratie und umfangreiche Gutachten. Und das, obwohl gerade Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden, die tagtäglich vor Ort im Einsatz sind, am besten Bescheid wissen, wo Temporeduktionen sinnvoll sind.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen:

  • Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Voraussetzung ist jedoch, dass das Bundesland dieses Recht der Gemeinde überträgt. 
  • Zusätzlich werden die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits gestärkt. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.
     
  • Für Fahrzeuge des Rettungsdienstes wird es eine Ausnahme vom Halte- und Parkverboten geben. Bisher durften Rettungsfahrzeuge nur bei Einsatzfahrten mit Blaulicht im Halte- bzw. Parkverbot stehen. Das ist besonders bei Krankentransporten eine große Herausforderung. Durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es in Zukunft jedenfalls möglich sein, in der Nähe der Wohnung oder des Wohnhauses des Patienten zu halten und zu parken.

Die StVO-Novelle geht nun für sechs Wochen in Begutachtung. Sie soll ab dem Sommer gelten.

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