Wasserzähler
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Oberösterreich

Gebühren werden nicht erhöht

31. August 2022
Die oberösterreichische Landesregierung verzichtet darauf, die Mindestgebühren von Kanal- und Wasser für das kommende Jahr zu erhöhen. „Die allgemeinen Preissteigerungen treffen viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher hart. Daher kommt es für uns nicht in Frage, eine weitere Last auf die Schultern unserer Bürgerinnen und Bürger zu packen. Anders als andere Bundesländer erhöhen wir daher die Mindestgebühren von Kanal- und Wasser für das kommende Jahr nicht“, lassen Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) verlauten.

Die Landesregierung hat 2015 die von den Gemeinden einzuhebenden Mindestgebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung für das Jahr 2016 und inklusive einer jährlichen Valorisierungsklausel für den Zeitraum von 2017 bis 2021 festgelegt. Mit einem gesonderten Beschluss im November 2021 wurde diese Regelung auch für das Jahr 2022 weitergeführt.

Nach einer Initiativprüfung des Landesrechnungshofes (LRH) zur „Finanzierung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ sprach sich dieser für eine Evaluierung und Überarbeitung der Gebühren aus. Ein entsprechender Entwurf für eine Neuregelung hätte jedoch dazu geführt, dass einige Gemeinden die Kosten für Wasser und Abwasser substanziell erhöhen müssen.

„Eine Erhöhung der Gebühren hätte in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt eine Zusatzbelastung von rund 150 Euro ergeben. Diese zusätzlichen Kosten sind aufgrund der aktuellen Teuerung den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern nicht zuzumuten. Gerade jetzt die Bürgerinnen und Bürger finanziell zusätzlich zur allgemeinen Teuerung zu belasten, kommt nicht in Frage“, so Stelzer, Haimbuchner und die Gemeinde-Landesrätinnen Michaela Langer-Weninger und Birgit Gerstorfer in einer Aussendung.

Und weiter: „Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Inflation und der allgemeinen Teuerung entscheiden wir uns als Landesregierung gegen eine Erhöhung der Mindestgebühren bei Wasser und Kanal und sorgen damit für das Wohlergehen  der oberösterreichischen Bevölkerung“ zeigen sich Landeshauptmann Stelzer, Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner und die Gemeinde-Landesrätinnen Langer-Weninger und Gerstorfer einig. 

Mindestbenützungsgebühren

Aus diesem Grund werden die von den Gemeinden einzuhebenden Mindestbenützungsgebühren für das Jahr 2023 (unverändert gegenüber dem Jahr 2022) folgendermaßen festgelegt:

Wasserversorgung:                € 1,67 pro m³ (exkl. USt)
Abwasserentsorgung:            € 4,11 pro m³ (exkl. USt)

Für Gemeinden, die Mittel aus dem Härteausgleichsfonds (entsprechend den Richtlinien der Gemeindefinanzierung NEU) beanspruchen, bedeutet das wie bisher, eine Auszahlungsdeckung im jeweiligen Betrieb anzustreben. Ist eine Auszahlungsdeckung im jeweiligen Betrieb nicht gegeben, ist die Mindestbenützungsgebühr bei der Wasserversorgung mit 2,27 Euro pro m³ (exkl. USt) und bei der Abwasserentsorgung mit  5,11 Euro pro m³ (exkl. USt) festzulegen.