Wifi-Zonen Schild an Straßenlaterne
Jede Gemeinde kann nur einmal in den Genuss einer WIFI4EU-Förderung kommen. Foto: Shutterstock/Axel Fischer

Förderung für öffentliches WLAN

Alles deutet darauf hin, dass die lange angekündigte WIFI4EU-Plattform, wo Gemeinden einfach und unbürokratisch einen Förderantrag für WLAN auf öffentlichen Plätzen stellen können, Ende Jänner online geht.

Die EU-Kommission veröffentlichte Ende November eine neue Version des Arbeitsprogramms der Connecting-Europe Fazilität (CEF), welche die Rechtsgrundlage für die WIFI4EU-Förderung bildet. Des Arbeitsprogramms für 2017, wohlgemerkt.



Das Arbeitsprogramm wurde um Informationen über WIFI4EU ergänzt, was ein starker Indikator für einen Plattformstart noch in der Weihnachts- oder Urlaubszeit sein könnte. Die wesentlichen Neuigkeiten werden im Folgenden kurz zusammengefasst:

Antragsberechtigte



Antragsberechtigt für einen Voucher sind Gemeinden und Gemeindeverbände. In Österreich also 2.100 Gemeinden, die der EUROSTAT-Definition der „Local Administrative Unit“ (LAU) entsprechen. Europaweit fallen 99.774 Gebietskörperschaften unter diese Definition.

Förderung



WIFI4EU umfasst eine Fördersumme von bis zu 15.000 Euro pro Voucher. Damit können bis 100 Prozent der Kosten abgedeckt werden, es gibt also keinen verpflichtenden Eigenbeitrag. Die Förderung bezieht sich auf Installations- und Gerätekosten, die laufenden Kosten sind für mindestens drei Jahre von der Gemeinde zu tragen.

Gutscheinsystem



Gemeinden, deren Antrag positiv beschieden wird, erhalten einen (voraussichtlich elektronischen) Gutschein/Voucher. Dieser ist binnen 18 Monaten – die Installation des Hotspots muss abgeschlossen sein – bei einem registrierten Anbieter einzulösen. Der Anbieter verwertet den Gutschein bei der EU-Kommission.

Anbieter



Telekom-Anbieter können ihre Dienste auf der WIFI4EU-Plattform registrieren. Die Registrierung kann bereits vor Zuschlagserteilung stattfinden und muss deutlich machen, welchen geografischen Bereich der Anbieter abdeckt.



Entscheiden sich Gemeinden für die Zusammenarbeit mit einem noch nicht registrierten Betreiber, kann die Registrierung auch nachträglich erfolgen. Nur registrierte Betreiber können den von der Kommission ausgestellten Voucher einlösen.

Geografische Ausgewogenheit



Um die vom EU-Parlament geforderte geografische Ausgewogenheit zu garantieren, sollen mindestens 15 Gemeinden aus jedem Mitgliedstaat zum Zug kommen. Außerdem darf kein Mitgliedstaat mehr als 8 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel erhalten.



Jede Gemeinde kann nur einmal in den Genuss einer WIFI4EU-Förderung kommen.

Ausschlussgründe



Anträge, die vorhandene private oder öffentliche Angebote duplizieren, werden nicht in Erwägung gezogen. Der Fokus der Hotspots soll auf öffentlichen Plätzen (Rathäuser, Bibliotheken, Schulen, Gesundheitszentren, Parks, Museen…) liegen.

Verfügbare Mittel



Der noch für 2017 geplante erste Call (Achtung Urlaubszeit!) ist mit 15 Millionen Euro dotiert. Pro Gemeinde sollen ca. 15.000 Euro für Installations- und Gerätekosten ausbezahlt werden. Die Gutscheine sind 18 Monate gültig und vom Betreiber bei der Kommission einzulösen.



Insgesamt stehen bis 2020 120 Mio. Euro zur Verfügung, 2018 und 2019 wird es vier weitere Calls geben.

Weitere Vorgehensweise



Die Antragsplattform wird mit einer Registrierungsphase (möglicherweise noch im Dezember) online gehen. In dieser mehrwöchigen ersten Phase haben Gemeinden die Möglichkeit, Anträge in Ruhe vorzubereiten. Die Anträge können online gespeichert und am Tag des Calls abgeschickt werden. Da im Grunde weiterhin das Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ gilt, ist es ratsam, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den fertigen Antrag am ersten Tag des Calls abzuschicken.



Weitere Informationen (in englischer Sprache)