Expertentipps zum Vergaberecht

Die heuer vollzogenen, aber auch die noch ausständigen Änderungen im Vergabegesetz, sind eine Herausforderung bei der Erstellung korrekter Ausschreibungen. Vergaberechtsexperte Martin Schiefer gibt daher im Gespräch mit KOMMUNAL wertvolle Tipps für die Praxis.

Die heuer umgesetzte Vergaberechtsnovelle, das Bestbieterprinzip und die noch ausständige Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Vergabegesetz sorgen für Unsicherheit bei der Erstellung korrekter Ausschreibungen. Martin Schiefer ist Vergaberechtsspezialist bei Heid-Schiefer Rechtsanwälte, der führenden österreichischen Kanzlei, was das Vergaberecht betrifft. Im Gespräch mit Kommunal verrät er die häufigsten Fehler, die bei Ausschreibungen gemacht werden und gibt wertvolle Ratschläge, um möglichen Problemen schon im Ansatz vorzubeugen.


„Grundsätzlich bemüht sich jeder öffentliche Auftraggeber in Österreich, Ausschreibungen korrekt durchzuführen. Aufgrund der Regelfülle und politischen Notwendigkeiten ist es allerdings nicht immer so einfach, Ausschreibung und Vergabe rechtskonform durchzubringen", weiß Schiefer aus seinem Alltag zu berichten. Fehler können einen teuer zu stehen kommen. Für den Fall, dass gar nicht ausgeschrieben und gesetzeswidrigerweise direkt vergeben wird, liegt der derzeitige Rekord an Bußgeld bei 400.000 Euro. Aber auch wenn man versucht korrekt auszuschreiben und dabei inhaltliche Fehler macht, landet man in der Regel beim Landes- oder Bundesverwaltungsgericht. Es gibt Kardinalfehler, wie z. B. die falsche Wahl der Verfahrensart, die falsche Wahl des Bestbieterprinzips oder des Billigstbieterprinzips. Hier das falsche Prinzip gewählt zu haben, führt zum Widerruf der Ausschreibung. Beherzigt man die folgenden Tipps, kann man sich einiges an Ärger sparen.






 

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