Möglichkeiten ausschöpfen

29. August 2016
Es gibt verschiedene Auftragsarten, wie zum Beispiel Liefer- und Dienstleistungen (mit Schwellenwert 209.000 €). Bei Bauaufträgen ist die Schwelle über 5 Millionen Euro. Das heißt, bei kleineren Kommunalvorhaben im Baubereich ist man eher selten über dieser Schwelle. Daher kann man österreichweit oder regional vergeben. Eine österreichische Spezialität, die sogenannte Schwellenwerteverordnung, ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren im Baubereich, z. B. das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu 1 Million Euro Auftragswert. Sie ist ein Tool für Regionalförderung und auch für vereinfachte Vergabeverfahren. Aber auch die Direktvergabe bis 100.000 Euro ist ein nützliches Instrument. Die Bürgermeister sollten diese zwei Instrumente nutzen, solange es sie noch gibt, denn sie könnten mit 31.12. 2016 auslaufen. Ebenfalls nützlich ist das Instrument der Rahmenvereinbarung, dabei schreibt man nur einmal aus und hat dann die nächsten vier bis fünf Jahre Ruhe.

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