Gericht
Etappensieg der Gemeinde Ohlsdorf in Umweltskandal
Mit der fachgerechten Entsorgung dieser flüssigen Produktionsabfälle aus der Pflanzenschutzmittelproduktion war ein Abfallentsorgungsbetrieb aus Pinsdorf beauftragt gewesen. Eine strafrechtliche Verantwortung dafür, dass die Pestizide schlussendlich nicht fachgerecht, sondern illegal auf der Deponie in Ohlsdorf entsorgt wurden, konnte von den zuständigen Gerichten nicht festgestellt werden.
Die Gemeinde Ohsldorf hat, vertreten durch die Florianer Rechtsanwälte Steinbüchler, Mühlleitner, Wageneder, Steinbüchler und Weidinger, auf deren Anraten hin als einzige der geschädigten Gebietskörperschaften den Zivilrechtsweg beschritten. Dies trotz der Tatsache, dass das Land Oberösterreich nicht weiter gegen den Entsorgungsbetrieb vorgegangen ist. Umso erfreulicher ist für die Gemeinde daher nun das Mitte April ergangene Urteil I. Instanz im Zivilprozess.
Der Gemeinde wurde im Urteil vom Landesgericht Wels ein Betrag in Höhe von 632.870,35 Euro zzgl. Zinsen und Prozesskosten zugesprochen. Die zuständige Richterin stellte ferner fest, dass der Abfallentsorgungsbetrieb und dessen damaliger Geschäftsführer der Gemeinde auch für sämtliche zukünftigen Schäden haften, welche aufgrund der erfolgten Ablagerungen in der Baurestmassendeponie allenfalls noch entstehen könnten.
Bürgermeisterin Inés Mirlacher freut sich über die Entscheidung des Gerichtes: „Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, so ist es doch ein wichtiges Zeichen dafür, dass man unsere Umwelt nicht einfach mutwillig vergiften darf und damit die Gesundheit von Menschen aufs Spiel setzt.“