Durchgriffsrecht wurde beschlossen
Der Bund erhält künftig mehr Spielraum bei der Unterbringung von Flüchtlingen. Der Nationalrat folgte heute der Empfehlung des Verfassungsausschusses und stimmte mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz.
Auf im Vorfeld geäußerte Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes reagierten die Abgeordneten mit einem Abänderungsantrag. So wurde etwa ausdrücklich festgeschrieben, dass die Innenministerin den betroffenen Bürgermeister und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde von der bevorstehenden Nutzung eines Grundstücks als Flüchtlingsquartier informieren muss, und zwar mindestens eine Woche vor der tatsächlichen Unterbringung von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Außerdem wurde klargestellt, dass das Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierbereitstellung nur für Asylwerberinnen und Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge gilt, die von der Grundversorgungsvereinbarung mit den Ländern umfasst sind. Plant die Regierung, den Gemeinderichtwert für Flüchtlinge zu erhöhen, muss sie nicht nur den Ländern, sondern auch dem Gemeindebund und dem Städtebund Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Eckpunkte des von den Koalitionsparteien gemeinsam mit den Grünen initiierten Gesetzesantrags blieben jedoch unverändert. Der Bundesrat will sich übermorgen, Freitag, mit dem Beschluss befassen.
Begleitend zum Bundesverfassungsgesetz hat der Nationalrat eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes verabschiedet, das höhere Strafdrohungen für Schlepper bringt.
Quelle: Parlamentsdirektion