Energiekrise
Deutschland: Öffentliche Gebäude nur auf 19 Grad heizen
Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen normalerweise gar nicht mehr geheizt werden. Diese und eine Reihe anderer Vorgaben sollen ein halbes Jahr lang gelten.
Außerdem sollen Gebäude und Denkmäler nachts nicht mehr angestrahlt und Werbeanlagen nicht beleuchtet werden. Beleuchtete Werbeanlagen sollen über Nacht ausgeschaltet werden.
Pools dürfen nicht mehr beheizt werden
Auch auf Privatleute kommen Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Swimmingpools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.