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Die Chancen für regionale Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge sollen verbessert werden.
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Das Vergaberecht wird ökologischer und regionaler

Im Regierungsübereinkommen hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gemacht, das Vergaberecht und die öffentliche Beschaffung als wichtige Instrumente zur Bekämpfung des Klimawandels einzusetzen.

Die Einführung von verbindlichen ökosozialen Vergabekriterien für die bundesweite Beschaffung ist geplant. Angedacht ist eine Erweiterung der allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts, eine Regelung der Bestimmungen für Leistungsbeschreibung und technische Spezifikationen, der Zuschlagskriterien oder der Vertragsbestimmungen des Leistungsvertrags. Diese Überlegungen sind allerdings auf den Bundesbereich beschränkt.

Neue ökologische und soziale Kriterien

Konkretisiert wird das Vorhaben der Ökologisierung, indem bei der Bewertung von Angeboten nach dem Bestbieterprinzip der Fokus künftig auf den Qualitätskriterien liegen soll. Die bestehenden Qualitätskriterien werden um verbindliche ökologische und soziale Kriterien für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen (z. B. für die öffentliche Bautätigkeit) erweitert. Wertvoll wäre hier die Entwicklung eines Kriterienkatalogs mit Musterkriterien.

Ein Modell zur aktiven Beratung von Gemeinden und Ländern hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Infrastrukturprojekte soll entwickelt werden. Wie dieses ausgestaltet werden soll, ist noch unklar.

Mehr Chancen für regionale Unternehmen

Auf EU-Ebene möchte sich die Bundesregierung für die Stärkung der Regionalität im Rahmen EU-rechtlicher Vergaberichtlinien einsetzen. Die Chancen für regionale Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge sollen verbessert werden.

Hintergrund dieser Überlegung ist der Gedanke des Klimaschutzes. Diese Zielsetzung steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Grundgedanken des Binnenmarktes in der Europäischen Union. Fraglich ist daher, ob es zu einem Umdenken auf Unionsebene kommen kann.

Schwellenwerteverordnung soll verlängert werden

Die Geltung der Schwellenwerteverordnung soll verlängert werden. Davor ist die Überprüfung einer möglichen Anhebung der Schwellenwerte durchzuführen. Eine Anhebung hätte positive Auswirkungen auf die Regionalität, weil mehr Direktvergaben durchgeführt werden könnten.

Verwaltungskooperationen werden gestärkt

Geplant ist eine Stärkung von Verwaltungskooperationen iSd § 10 Abs 3 BVergG (z. B. im Bereich IT, Gebäudemanagement), insbesondere auch auf Gemeindeebene. Ebenso ist eine weitere Reduzierung des Gold-Plating geplant. Nationale Verschärfungen gegenüber EU-Vorgaben, die keine sachliche Rechtfertigung haben, sollen somit reduziert werden. Dadurch soll es im Vergabeverfahren zu einem Bürokratieabbau kommen.

Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Im Rahmen eines Kontroll- und Transparenzpakets möchte die Regierung das Amtsgeheimnis abschaffen und das Recht auf Informationsfreiheit durchsetzen. Das Vergaberecht wird von diesem Vorhaben betroffen sein, weil die Veröffentlichung von Verträgen ab einem bestimmten Schwellenwert geplant ist. Das Recht auf Informationsfreiheit muss jedoch im Verhältnis zur Wahrung von Geschäfts- und Berufsgeheimnissen stehen.