Fußboden in einer Schule wird geschliffen
Die meisten Gelder fließen in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
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Förderung

Das Kommunale Investitionsgesetz (kig) 2023

Mit den Kommunalen Investitionsprogrammen 2020 und 2023 unterstützt der Bund Österreichs Gemeinden mit Zweckzuschüssen von insgesamt zwei Milliarden Euro. Die Kommunen nutzen dieses Geld für Investitionen in regionale Infrastrukturprojekte sowie für Energiesparmaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von bisher mehr als fünf Milliarden Euro.

Das KIG 2020 ist bereits seit Anfang 2023 abgeschlossen. Damals war es aufgrund der COVID-19-Pandemie notwendig, rasche Unterstützungsleistungen für die Gemeinden bereitzustellen, um die kommunale Investitionstätigkeit abzusichern.

Ein Rückblick auf das KIG 2020 zeigt den beachtlichen Erfolg dieser Maßnahme: Insgesamt wurde die „Gemeindemilliarde“ in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 Prozent ausgeschöpft, es wurden konkret 998,1 Millionen Euro an die Gemeinden für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet. Der Zweckzuschuss unterstützte damit Gesamtinvestitionen von rund 3,9 Milliarden Euro.

Insgesamt erhielten annähernd alle Gemeinden Österreichs Zweckzuschüsse und es wurden 9.082 Anträge ausbezahlt. Die meisten positiv erledigten Anträge kamen aus Niederösterreich (2.404), gefolgt von Oberösterreich (2.262) und der Steiermark (1.458). Der jeder Gemeinde zustehende Betrag berechnete sich auf Basis der Volkszahl und des abgestuften Bevölkerungsschlüssels.

Positive Zwischenbilanz

Nach dem Erfolg des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 beschloss die Politik im Jahr 2022 ein weiteres Investitionsprogramm, das KIG 2023. Eine zweite Gemeindemilliarde soll den Gemeinden den erforderlichen Spielraum für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und – NEU! – auch in den Klimaschutz ermöglichen. Ausschlaggebend für ein weiteres KIG waren in erster Linie die Teuerungskrise und die weltweite Energiekrise. Diese Gesamtsituation stellte die Gemeinden aufs Neue vor Herausforderungen, und so möchte der Bund mit dieser Unterstützungsleistung einem Investitionsrückgang (vor allem im Bereich der Energiesparmaßnahmen) gegensteuern.

Inhaltlich ist das KIG 2023 etwas anders ausgestaltet als das etablierte KIG 2020. Es beinhaltet zwei separate Zweckzuschüsse zu je 500 Millionen Euro für unterschiedliche Verwendungskategorien.

Von den gesamt 1.000 Millionen Euro ist je die Hälfte für Zuschüsse für Energiesparmaßnahmen (vgl. § 2 KIG 2023) und Zuschüsse für Investitionsprojekte der Gemeinden, analog zu den Förderkategorien des KIG 2020 (vgl. § 5 KIG 2023) vorgesehen. Zusätzlich kann die Gemeinde aus beiden Töpfen höchstens fünf Prozent des ihr maximal zustehenden Zuschusses für Förderungen von Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der BAO verfolgen, zur Deckung gestiegener Energiekosten verwenden. 

Das KIG 2023 erfordert – wie bereits das KIG 2020 – eine Ko-Finanzierungsquote der Gemeinde von mindestens 50 Prozent, und auch Doppelförderungen sind wiederum zulässig (ausgenommen bei der Energiekostenförderung für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Organisationen), somit können für die Erbringung des Eigenbetrages der Gemeinde auch Landes- oder sonstige Mittel herangezogen werden. Diese Regelung erleichtert den Gemeinden die Aufbringung der liquiden Mittel.

Erstes Resümee nach einem Jahr Anwendung

Insgesamt wurden bereits mehr als 380 Millionen Euro an über 1.200 Gemeinden ausgeschüttet, somit hat mehr als die Hälfte der Gemeinden bereits Mittel des KIG 2023 erhalten.

zweckzuschüsse KIG 2023

  • Bei der Verwendung der Mittel für Energiesparmaßnahmen floss bislang (Stand 31. Jänner 2024) fast die Hälfte (46 Prozent) in Photovoltaikanlagen und Speicher, damit unterstützt das KIG 2023 die Gemeinden spürbar beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger. Mehr als 700 Investitionsprojekte wurden in diesem Bereich bereits bezuschusst.
     
  • Auf Platz zwei folgt die Umrüstung von Beleuchtungssystemen, hierfür wurden rund 24 Prozent des gesamten Zweckzuschusses verwendet.
     
  • Auf Platz drei landen Projekte der Kategorie thermisch-energetische Gebäudesanierung mit neun Prozent.
     
  • Weitere mögliche Zuschüsse gibt es unter anderem für aktive Mobilitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Rad- und Fußwege), E-Mobilität (Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge) und Wärmepumpen. Mit der Vielzahl an Fördermöglichkeiten leistet das KIG 2023 seinen Beitrag zur Klimawende.

Ein Blick auf die Inanspruchnahme der Mittel des zweiten Zweckzuschusses (Infrastrukturprojekte) zeigt, dass die höchsten Volumina für Kindertageseinrichtungen und Schulen (33 Prozent) getätigt wurden, danach folgen die Kategorien Sanierung von Gemeindestraßen (17 Prozent), Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen (16 Prozent) sowie Öffentlicher Verkehr (14 Prozent).  

Überblick über die Förderkategorien mit dem höchsten Auszahlungsvolumen:

  • Kindertageseinrichtungen und Schulen: 301 Millionen Euro (30 Prozent)
  • Sanierung von Gemeindestraßen: 189 Millionen Euro (19 Prozent)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: 91 Millionen Euro (9 Prozent)

Das Wichtigste zum KIG 2023 in Kürze

  • Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist die Abwicklungsstelle beider Zweckzuschüsse.
  • Die Gemeinden können ihre Anträge noch bis 31.12.2024 bei der Abwicklungsstelle einreichen.
  • Die Mittel sind für jede Gemeinde reserviert, es gibt kein First-come-first-serve-Prinzip.
  • Bezuschusste Projekte müssen bis 31.12.2025 begonnen werden.
  • Die Ko-Finanzierungs­quote der Gemeinde beträgt mindestens 50 % je Projekt.
  • Jeder Zweckzuschuss (§ 2-Energiesparmaßnahmen und § 5-Infrastrukturprojekte) wird separat abgerechnet.
  • Das KIG 2023 stellt eine Vorfinanzierung dar, das Projekt muss noch nicht umgesetzt sein, um die Mittel zu lukrieren. 

Infos und Kontakt für Gemeinden 

Die Buchhaltungsagentur berät die Gemeinden gerne vor Einreichung ihres Antrages und steht für Fragen zur Verfügung (E-Mail: kip2023@bhag.gv.at). Eine gute Abstimmung vorweg trägt wesentlich zu einer schnellen und erfolgreichen Bearbeitung des Antrages bei.

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen finden sich auf der Homepage der Buchhaltungsagentur des Bundes: 
www.buchhaltungsagentur.gv.at/kip-2023

Interessant! Das BMF veröffentlicht monatlich einen Bericht über die bereits ausbezahlten KIG- 2023-Zweckzuschüsse inklusive einer Detail-Übersicht über alle bezuschussten Projekte.