radarfalle
Die Gemeinden müssen ihre Einnahmen aus Radarstrafen in Zukunft mit dem Land teilen.
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Bald Radarfallen in allen Gemeinden möglich?

20. Februar 2024
Das Land Vorarlberg befürwortet eine Gesetzesänderung, die allen Gemeinden erlauben würde, Radaranlagen aufzustellen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird derzeit überarbeitet und befindet sich in der Begutachtungsphase. Diese Änderung würde nicht nur den Gemeinden, sondern auch dem Land zugutekommen, da die Einnahmen aus Radarstrafen künftig mit dem Land geteilt werden müssen.

Die Datenschutzbehörde hat 2008 entschieden, dass Gemeinden ohne eigene Sicherheitswache keine Radaranlagen betreiben dürfen, da ihnen die Rechtsgrundlage für das Datensammeln fehlt. Derzeit ist es nur der Bundespolizei erlaubt, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.

Die geplante StVO-Novelle soll nun allen 89 Vorarlberger Gemeinden die Möglichkeit geben, Radarfallen aufzustellen. Bisher dürfen das nur Bludenz, Bregenz, Dornbirn, Feldkirch, Götzis, Hard, Hohenems, Lustenau und Rankweil, da sie eine Stadt- beziehungsweise Gemeindepolizei haben, die die nötige Ermächtigung zum Datensammeln besitzt.

Das Land begrüßt die vorgeschlagene Änderung im Hinblick auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Eine Stellungnahme des Landes an den Bund unterstützt die verstärkte Kontrolle der Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Umsetzung erfordert neben der Gesetzesnovelle auch eine Verordnung auf Landesebene, die wahrscheinlich unkompliziert sein wird.

Die Gemeinden ohne eigene Polizei dürfen gemäß den Plänen nicht überall Radaranlagen aufstellen, sondern nur an Unfallhäufungsstellen oder zur Sicherheit schwacher Verkehrsteilnehmer. Das Land kann die Erlaubnis zur Aufstellung von Blitzern auch auf Gemeindestraßen beschränken.

Die künftigen Einnahmen aus Radarstrafen auf Gemeindestraßen sollen zu 20 Prozent dem Land zugutekommen, um den Aufwand der Bezirkshauptmannschaften für die Strafen einzutreiben abzudecken.