Asylpolitik in der Sackgasse

Das Asylthema beherrscht die aktuelle politische Debatte in Österreich und in vielen anderen Ländern Europas.



  1. die Asylverfahren rasch abzuwickeln,

  2. eine klare Unterscheidung zwischen Wirtschafts- und Kriegsflüchtlingen zu treffen und

  3. für eine menschenwürdige Unterbringung der Asylwerber zu sorgen.



Anerkannte Flüchtlinge müssen in der Folge integriert werden. Für die Gemeinden ergeben sich dabei viele Aufgaben: Unterbringungsplätze und Wohnungen müssen bereitgestellt werden, genauso wie in der Folge Kindergarten- und Schulplätze. Der Zugang und die Integration in den Arbeitsmarkt muss im nächsten Schritt erfolgen. Dass dies in kleineren Einheiten besser gelingen kann als in großen, wurde schon mehrfach dargelegt. Nur so kann die unbedingt erforderliche Akzeptanz in der Bevölkerung erzielt werden. Der Richtwert von 1,5 Prozent der Bevölkerung erscheint akzeptabel. Woran scheitert aber die Unterbringung in kleineren Gemeinden? Und ist der ungeheuerliche Vorwurf der Sabotage durch die Gemeinden gerechtfertigt?



Mitnichten. Auf der einen Seite verfügen die Gemeinden nicht über eine große Anzahl leerstehender geeigneter Gebäude. Hier gilt es Privatquartiere zu finden. Diese werden auch entsprechend angeboten. Allerdings verfügen sie nicht über die rechtlichen Voraussetzungen die an derartige Quartiere gestellt werden. Nicht nur die raumordnungsrechtlichen und baurechtlichen Bestimmungen, sondern auch die Bautechnik, das Gewerberecht etc. sind vielfach Hinderungsgründe. Daneben sind die vorgegebenen Mindeststandards betreffend die Unterbringung in der Grundversorgung in Österreich nicht nur nicht bundeseinheitlich, sondern vielfach überschießend. Werden Quartiere von der öffentlichen Hand adaptiert, instandgesetzt oder überhaupt neu errichtet, so kommt zusätzlich das Vergaberecht ins Spiel. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen sich übrigens die Wirtschaft und die Bürger laufend herumschlagen müssen, sind nicht geeignet, diese Krisen oder Notsituationen zu bewältigen. Nicht anders kann man allerdings die Situation bezeichnen. Allein im August sind über 26.000 Flüchtlinge und damit fast doppelt so viele wie im Juli nach Serbien gekommen. Sie sind auf dem Weg in die EU. Argumente, wonach bei nichtadäquaten Unterbringungsplätzen eine Haftung im Raum steht, sind nicht zielführend.



Wer haftet für die obdachlosen Flüchtlinge im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen? Das Bundesverfassungsgesetz mit einem Durchgriffsrecht für den Bund mag zwar den Druck erhöhen, wird aber keine Lösung bringen. Nur wenn die europäischen Aufgaben gelöst und die nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, werden auch die Gemeinden gemeinsam mit der Bevölkerung ihren Beitrag leisten können.

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