
Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes beschlossen
Mit der Abschaffung des Bäuerlichen Siedlungsgesetzes (BSG) wird ein Förderinstrument für bäuerliche Familienbetriebe außer Kraft gesetzt, das seinerzeit einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung der Landwirtschaft geleistet hat. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass das Gesetz nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen der Landwirtschaft entspricht.
Auch die damit verbundenen bestehenden Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen sowie Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte werden aufgehoben.
Verwaltung soll entlastet werden
Dies soll eine Entlastung der Verwaltung und eine Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die betroffenen Betriebe bringen. Die Landesregierung wird alle zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens anhängigen Verfahren formlos einstellen und die Betroffenen entsprechend informieren.
Landeshauptmann Markus Wallner: „Die Abschaffung des BSG ist ein klares Signal in Sachen Bürokratieabbau: Wir beseitigen unnötige Parallelstrukturen und reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich. Das ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung und Modernisierung unserer Förderlandschaft.“
Immer weniger Betriebe profitieren
Das BSG diente in der Vergangenheit als spezifisches Förderungsinstrument für strukturverbessernde Maßnahmen, hat aber in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren.
In Vorarlberg gibt es rund 450 aktive bäuerliche Familienbetriebe, denen auf der Grundlage des BSG Förderungen gewährt wurden. Aktuell profitieren gerade noch rund 10 Prozent dieser 450 Betriebe von den Förderungen des BSG. Die Abschaffung des Gesetzes wird nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch zur Rechtsbereinigung beitragen.