Was kann ich im Gemeindeamt erledigen?
Die österreichischen Kommunen gelten als lebendige Verwaltungseinheiten, die in den Bereichen Verwaltung, Gesundheit und Soziales Großes vollbringen. Die Gemeindeämter bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Angebot, das auf direktem Wege und inzwischen vermehrt online wahrgenommen werden kann.
Die konkreten Wirkungsbereiche einer Gemeinde
Das Errichten und die Erhaltung von Transportwegen, Wohnstraßen sowie Gemeindestraßen zählen zu den wichtigsten Wirkungsbereichen der österreichischen Gemeinden. Auch liegt die Zuständigkeit der Kommunen darin, die Instandhaltung von Schulen und Kindergärten zu garantieren. Ob nun ein Gemeindeamt in Wien, im Burgenland oder in einem anderen österreichischen Bundesland gelegen ist: Alle mündigen Bürgerinnen und Bürger können in ihrer Kommune überdies zahlreiche amtsbezogene Erledigungen tätigen.
Die Palette der Angebote variiert in puncto Bürgerservice abhängig von der jeweiligen Gemeinde und ist stark von der Lage und der Einwohnerzahl abhängig. Da kann es durchaus vorkommen, dass Gemeindemitglieder in einer kleinen Gemeinde in Tirol gewisse behördliche Angelegenheiten nur in der Landeshauptstadt Innsbruck erledigen können. Die Erreichbarkeit spielt im Wechselspiel zwischen Dorf und Stadt eine zentrale Rolle.
Mögliche Erledigungen auf dem Gemeindeamt
Das Leben in einer Gemeinde ist geprägt von sozialen und beruflichen Kontakten. Rechte und Verpflichtungen bestimmen bereits seit sehr langer Zeit das gesellschaftliche Miteinander innerhalb einer Dorfgemeinschaft. Gesetze, Verordnungen und Regeln dominieren den Menschen im privaten ebenso wie im beruflichen Dasein. Darum gibt es für ein Gemeindemitglied viele gute und plausible Gründe, um das Gemeindeamt des aktuellen Wohnortes aufzusuchen. Seit der letzten Jahrtausendwende können auch immer mehr Erledigungen in den entsprechenden Gemeindeämtern auf elektronischem bzw. digitalem Wege abgearbeitet werden.
Das breit angelegte Angebot der österreichischen Kommunen lässt sich grundsätzlich in mehrere Bereiche einteilen. Gemeindemitglieder können Anliegen und Forderungen im Gemeindeamt sowohl als Privatmensch, als auch in beruflicher Hinsicht vorbringen. Bei einigen Erledigungen im Gemeindeamt ist die Vereinbarung eines festgesetzten Termins unumgänglich. Es folgt eine kurze Übersicht über das kommunale Angebot in den österreichischen Bundesländern:
- Amtssignatur: Werden Prozesse weitgehend elektronisch abgebildet, dann kommt die Amtssignatur zum Einsatz. Als elektronische Signatur entfaltet sie eine volle Rechtswirkung. Die Echtheit und die Herkunft des Dokumentes werden mithilfe der Amtssignatur überprüft.
- Allgemeines Anbringen: Mit dem entsprechenden Formular können Gemeindemitglieder der Gemeindeverwaltung ihre persönlichen Anliegen übermitteln.
- Privates: Hier hinein fallen An- und Abmeldungen jeglicher Art, wie beispielsweise die Anmeldung eines Neugeborenen in der Gemeinde.
- Gewerbe: Veranstaltungen, Durchführreglementierungen und Sperrstundenverlängerungen.
- Wohnen und Bauen: Bauansuchen, Bauanzeige, Baupläne einreichen, Einsicht in die Flächenwidmungspläne, Ansuchen auf Flächenwidmungsbestätigung, Wasserrecht, gewerbliche Betriebsanlagen, Bauvollendungsmeldung, Ortsbildpflegegesetz, Ansuchen für die Benutzung von Gemeindewegen zu verkehrsfremden Zwecken bzw. Arbeiten.
- Soziales: Strafregisterbescheinigung, Staatsbürgerschaftsnachweis, Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe, Essen auf Rädern, Pflegeheimkosten und Behindertenhilfe.
- Forstwirtschaft, Landschaftsschutz und Landwirtschaft: Brauchtumsfeiern und Bienenmeldung.
- Gemeindeabgaben und Steuern: Grundsteuerbefreiung, Zweitwohnsitzangabe, Kommunalsteuer, Einzugsermächtigung, Stundungsansuchen sowie Tourismusabgabeerklärung und das An- und Abmelden der Müllabfuhr.
- Essenzielle Dokumente: Informationen und notwendige Antragsformulare wie z. B. für den Pass, den Führerschein und die E-Card.
Auch im Bereich der Familie können Gemeindemitglieder Unterstützung und Hilfe im zuständigen Gemeindeamt erhalten. Die Anträge auf Zuschüsse beziehen sich für gewöhnlich auf die Hilfe zum Schulbeginn oder den Familienzuschuss für entsprechende Schulveranstaltungen. Die Familienkarte oder ein Zuschuss für ein Familienauto können ebenfalls im Gemeindeamt beantragt werden. Die Gemeindeämter sind zudem für Anliegen in Bezug auf die Pendlerpauschale, die Familienbeihilfe, den Familienzuschuss oder alle notwendigen Formulare für die Teilnahme an einer Wahl zuständig.
Bürgerservice: Amtswege einfach online beschreiten
Der Vorteil, den Amtswege online abzuwickeln, liegt klar bei allen digitalaffinen Gemeindemitgliedern Österreichs. Doch was bringt einem die Nutzung von einem bürgernahen Online-Service österreichischer Kommunen? Bei den meisten Anliegen, die es zum Beispiel in einem Gemeindeamt in Kärnten oder in einem Gemeindeamt in der Steiermark zu erledigen gilt, sparen sich interessierte Bürger viel Zeit und oftmals auch Geld.
In allen österreichischen Bundesländern können seit März 2001 diverse Verwaltungsverfahren der Kommunen über den Online-Amtsweg abgewickelt werden. Zu Beginn beschränkte sich das Angebot der Kommunen etwa auf die elektronische Ausstellung einer Heiratsurkunde oder einer Geburtsurkunde. Die Beantragung von Kinderbetreuungsgeld, der Pension und auch Strafregisterbescheinigungen können seitdem ebenfalls online erledigt werden. Inzwischen können im Zuge der Digitalisierung nahezu alle Angebote der Kommunen auf digitalem Wege beansprucht und genutzt werden. Sofern es denn das Budget und die Rentabilität, allen voran von sehr kleinen österreichischen Gemeinden, erlauben.
Seit dem März 2004 greift das E-Government-Gesetz. Beim Online-Amtsweg kann seitdem für bestimmte Erledigungen die Bürgerkarte (Handy-Signatur oder Chipkarte) herangezogen werden. Anträge werden auf diese Weise elektronisch signiert. Das macht es insbesondere für mobil eingeschränkte Menschen in der Gemeinde leichter, wichtige und notwendige Amtswege vollständig und sicher am Bildschirm abzuwickeln. Die betroffene Person erhält dann in der Regel unverzüglich eine Sendebestätigung. Die zuständige Behörde bekommt eine E-Mail mit dem Bescheid, dass ein neuer Antrag zur Bearbeitung eingelangt ist.
Online-Formulare und Online-Anträge: Wertvolle Hilfen für die kommunale Amtsabwicklung
Egal ob sich ein Gemeindeamt in Salzburg oder in der Steiermark befindet: Die Bürgerinnen und Bürger können unabhängig von den regulären Öffnungszeiten ihren dringenden Behördenweg mittels der digitalen Datenautobahn (Internet) erledigen. Anträge und Online-Formulare reichen jedoch nicht immer aus. Oftmals sind Zusatzinformationen vonnöten. Denn in den meisten Gemeinden Österreichs können die gängigen Formulare die Vielzahl an Anforderungen an eine Kommune nicht abdecken. Der Volksmund findet hierbei in so manchen Fällen und Situationen sehr wohl seine Berechtigung. Heißt es doch so passend: Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!
Corona-Krise: Bei Erledigungen im Gemeindeamt wird um eine Voranmeldung ersucht
Die meisten Anliegen der Gemeindemitglieder können grundsätzlich unkompliziert, schnell und problemlos online oder telefonisch erledigt werden. Die elektronische Abwicklung von diversen Anliegen erfolgt rasch und sicher. Die Bürgerinnen und Bürger sollten diese Möglichkeiten, soweit es ihnen möglich ist, nutzen. Allen voran in Krisenzeiten wie der unseren – sprich COVID-19-Pandemie – wird vonseiten der Kommunen ein eingeschränkter Parteienverkehr proklamiert. Deshalb ist der Besuch des Gemeindeamtes derzeit, ohne eine telefonische Voranmeldung nicht erwünscht. Die Gemeindemitglieder werden außerdem gebeten, sich nur bei unaufschiebbaren und dringenden Angelegenheiten direkt an die entsprechenden Stellen des Gemeindeamtes zu wenden.