Smartphone mit App „Digitales Amt“.
Die Plattform www.oesterreich.gv.at kann einfach am Desktop oder mobil über das Smartphone genutzt werden.
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Was das "digitale Amt" wirklich kann

Österreichs „Digitales Amt“ hat seit über einem Monat rund um die Uhr geöffnet. In der Zwischenzeit haben rund 95.000 Userinnen und User die App aus den jeweiligen Stores heruntergeladen.

Das Amt der Zukunft ist digital und von überall aus erreichbar. So finden sich auf oesterreich.gv.at in einer übergreifenden Volltextsuche alle Informationen aus den bewährten Portalen help.gv.at, Unternehmensserviceportal, Rechtsinformationssystem und data.gv.at (insgesamt 55 Millionen Kontakte jährlich) zentral an einer Stelle. Das Portal help.gv.at geht dabei gänzlich in der neuen Plattform auf, der gesamte Inhalt findet sich nun auf oesterreich.gv.at technisch und organisatorisch komplett modernisiert und mobil nutzbar wieder.

Vom Desktop aus oder via Smartphone-App „Digitales Amt“

Die Plattform www.oesterreich.gv.at kann einfach am Desktop oder mobil über das Smartphone genutzt werden. Noch besser geeignet für mobile Geräte ist aber die Verwaltungs-App mit dem Namen „Digitales Amt“. Damit wird die mobile Zukunft der Verwaltung erlebbar. Voraussetzung für die optimale Nutzung der App sind Mobiltelefone, die Face- und TouchID unterstützen. 

Neue digitale Amtsservices

Für oesterreich.gv.at wurden Behördenwege komplett neu digital umgesetzt: So kommt es in Österreich zu 800.000 Wohnsitzänderungen pro Jahr, vier von fünf Personen wünschen sich dazu die Möglichkeit einer Online-Änderung des Wohnsitzes. An Wahlkartenanträgen werden 800.000 pro Wahl gestellt (zwei Drittel wünschen sich, das online erledigen zu können), 80.000 Geburten werden jährlich gezählt, knapp die Hälfte der Eltern würde sich über die Online-Ausstellung von Urkunden freuen.

Aufregung um die Wohnsitzänderung

Gerade rund um die Wohnsitzänderung gab es zu Beginn der neuen mobilen Services mediale Aufregung, weil die Unterschrift des Unterkunftsgebers bei der elektronischen An-/Abmeldung des Hauptwohnsitzes gesetzlich entfällt. Die Prüfung durch die Behörde ist aber nach wie vor möglich, weil Name und Anschrift des Unterkunftsgebers bekanntgegeben werden müssen.

Ergänzend dazu hat das Innenministerium sichergestellt, dass die Plausibilität der beabsichtigten Meldung geprüft wird. Sollte an der neuen Adresse bereits eine größere Anzahl von Personen angemeldet sein oder ist die letzte Hauptwohnsitzverlegung erst kürzlich erfolgt, wird man zur Durchführung der Meldung an die Meldebehörde verwiesen, die auf bewährte analoge Weise den Sachverhalt aufklären wird.

Laufend Verbesserungen

Weitere technische und organisatorische Verbesserungen aus den Erfahrungen der ersten Wochen im Echtbetrieb, wie die Umstellung der Adresseingabe-Logik, Berücksichtigung des Eingabefelds „Eignung für Wohnzwecke“ im Gebäude- und Wohnungsregister oder die Einführung von „Sperrlisten“ für bestimmte Adressen sind aktuell in Diskussion und werden bald in Abstimmung mit den Gemeinden umgesetzt werden.

Und nur zur Klarstellung: Wer sich an einer Adresse zum Schein anmeldet, macht sich strafbar und riskiert eine Verwaltungsstrafe mindestens 726 Euro.

Online-Wahlkartenantrag

Ein weiterer neues Service ist der Online-Wahlkartenantrag. Dieser kann bereits für die kommende EU-Wahl 2019 vom Desktop oder Smartphone aus erfolgen, wobei alle bekannten Daten vorausgefüllt werden. Die Daten für den Wahlkartenantrag werden verschlüsselt über Schnittstellen an die bestehenden Systeme der teilnehmenden Gemeinden übertragen, um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Digitaler Babypoint

Mit dem „Digitalen Babypoint“ bleibt mehr Zeit für die Familie: Eine persönliche Checkliste lässt keinen wichtigen Termin rund um Geburt und Schwangerschaft versäumen, Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, eine Bestätigung der Meldung des Kindes am Wohnsitz eines Elternteils oder die Zustellung der e-Card können elektronisch beantragt werden.

Reisepass-Erinnerungsservice

Auch der Reisepass-Erinnerungsservice direkt aus dem Identitätsdokumentenregister (IDR) ist über osterreich.gv.at aktivierbar: Bis zu 850.000 Reisepässe laufen pro Jahr ab, jetzt sorgt eine automatische Verständigung sechs Monate vor Ablauf eines Reisepasses oder Personalausweises für eine stressfreiere Urlaubsvorbereitung. 

Weitere digitale Services bereits in Arbeit

Ab dem Sommer ist die Integration weiterer Amtsservices vorgesehen. Dazu sollen beispielsweise zusätzliche Meldewesenfunktionen (Nebenwohnsitz, Umzug ins Ausland), die Verlustmeldung von Dokumenten sowie die Nacherfassung im zentralen Personenregister (für die Nutzung weiterer Services) online gehen.

Ab dem Winter 2019/2020 sind ein Pilot zu Online-Führerschein und Zulassungsschein, der Wahlkartenantrag für Landtagswahlen sowie die Integration des elektronischen Zustelldienstes „Mein Postkorb“ geplant.

In Analyse beziehungsweise Evaluation befinden sich die Services Antrag auf Pendlerpauschale, Antrag zur monatlichen Auszahlung des Familienbonus, das Pensionskonto und das „Meine SV“ als Single Sign-on-Services sowie die Integration der Strafregisterbescheinigung, wobei die Realisierungszeitpunkte von rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen abhängen.