
Wurde eine Wahlkarte beantragt, darf nur noch mit dieser gewählt werden.
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Wahlkarten für Gemeindewahl können beantragt werden
Für die Salzburger Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 10. März 2024 können jetzt Wahlkarten angefordert werden. Zuständig ist die Gemeinde, in der man als wahlberechtigt eingetragen ist.
Die Beantragung ist persönlich oder per Post, per E-Mail oder über die Internetseite der Gemeinde möglich.
Wurde eine Wahlkarte beantragt, darf nur noch mit dieser gewählt werden. Ausgegeben und verschickt werden die Unterlagen - sie bestehen aus Wahlkarte, Wahlkuvert und Stimmzettel - in gut drei Wochen rund um den 12. Februar, da ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel – mit den antretenden Parteien und Kandidaten – fertig sind. Es kann mit der Wahlkarte auch direkt im Gemeindeamt gewählt werden.
Abgabe bei der Gemeinde
Um gezählt zu werden, muss die Briefwahlstimme bis zum Schließen des letzten Wahllokals der eigenen Gemeinde bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingetroffen sein. Die Wahlkarte kann am Wahltag auch in einem geöffneten Wahllokal der eigenen Gemeinde abgegeben werden sowie persönlich, über einen Boten oder per Post übermittelt werden.
Alle Informationen zur Gemeindewahl
Das Landes-Medienzentrum informiert laufend über die wichtigsten Daten und Fakten zu den Gemeindewahlen sowie über die Fristen und gibt einen Überblick über alle Wahllokale im Bundesland mit Adresse und Öffnungszeiten. Hier die wichtigsten Kanäle auf einen Blick:
- Alle Wahlinfos und Überblick über die Wahllokale: www.salzburg.gv.at/gemeindewahl2024
- Newsletter des Landes
- Kostenlose Land Salzburg App
- Land Salzburg Ticker
- Online-Antrag auf Wahlkarte: www.wahlkartenantrag.at