Wachsende Finanzmittel für strukturschwache Regionen

15. Januar 1994
Zum Start ins Jahr 1994 nahm sich KOMMUNAL das „Europa der Regionen“ vor und der Frage, ob das innerhalb der Europäischen Union nur ein Schlagwort sei oder ein politisches Bekenntnis, das hält. Wir kamen damals zu dem Schluss, dass die EU mit der gemeinschaftlichen Regionalpolitik beweist, dass ihr die Lebensfähigkeit der Regionen – und damit der Gemeinden – am Herzen liegt.

KOMMUNAL 1/1994

Im Jahre 1975 wurde in der Europäischen Union - damals noch EG genannt - der „Fonds für Regionale Entwicklung" eingerichtet. Über diesen Fonds wurden den Mitgliedsländern der Gemeinschaft Mittel bereitgestellt, um die wirtschaftlich strukturschwachen Regionen zu fördern. In den ersten 14 Jahren seines Bestehens hat dieser Fonds Zuschüsse in der Höhe von 24 Mrd. ECU (336 Mrd. Schilling) gewährt, die vor allem (aber nicht ausschließlich) in die weniger entwickelten Regionen der ärmeren Länder der Union, als Irland, Griechenland, Spanien und Portugal, geflossen sind. Berechnungen zufolge wurden mit diesen Mitteln rund 1 Million Arbeitsplätze erhalten bzw. geschaffen sowie rund 40.000 Regionalprojekte, die zur regionalen Strukturverbesserung beigetragen haben, unterstützt.

Im Jahr 1989 wurde eine umfassende Reform der Regionalpolitik der Europäischen Union wirksam. Ihr Ziel war neben der spürbaren Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel eine stärkere Konzentration und wirtschaftliche Abgrenzung beim Einsatz der Mittel. Zu diesem Zweck legte die europäische Union fünf vorrangige Ziele für ihre strukturpolitischen Interventionen fest, wobei drei dieser Ziele regionalpolitischen Charakter haben: sie betreffen die Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel Nr. 1), die alten Industriegebiete mit Umstellungsproblemen (Ziel Nr. 2) und die benachteiligten Regionen (Ziel Nr. 5).

Inzwischen sind die Mittel für die strukturpolitischen Interventionen des EU in ihren Mitgliedsländern sprunghaft angestiegen. Für den Zeitraum 1989 bis 1993 standen in den Strukturfonds der EU über 63 Mrd. ECU, davon der größte Brocken für Regionalziele, zur Verfügung. Für die Periode von 1994 bis 1998 wurde ein Budget von 141 Mrd. ECU (rund 1.974Mrd. Schilling) eingeplant. Für Österreich sind im Falle eines Beitritts zur EU aus der Sicht der Regionalpolitik vor allem die Zielgebiete Nr. 1, Nr. 2 und 5b interessant, weil Regionen des Landes in diesen Typus eingeordnet bzw. zugeordnet werden können. Das heißt, diese Regionen könnten mit Förderungsmitteln der Europäischen Union rechnen.

Österreichische ,,Gebietskulisse"

Seit Februar dieses Jahres liegt eine „Gebietskulisse" Österreichs vor, in der jene Regionen des Bundesgebietes ausgewiesen sind, die nach EU-Wettbewerbsregeln als nationale Fördergebiete anerkannt werden sollen. Darüber muß natürlich bei den laufenden Beitrittsgesprächen mit der EU noch verhandelt werden. Diese Gebietskulisse ist zwischen den Bundesländern weitgehend abgestimmt. In diesen Regionen haben rund 35 Prozent der österreichischen Bevölkerung ihr Zuhause.

In dieser „Landkarte der Fördergebiete" ist das Burgenland zur Gänze enthalten, außerdem große Teile der Steiermark, Niederösterreichs und Kärntens, weiter das Inn- und Mühlviertel in Oberösterreich sowie die Salzburger Lungau und das Tiroler Oberland.
Die hier vorgenommene Gebietsabgrenzung heißt primär, daß aus der Sicht Österreichs diese Regionen als förderungswürdig anerkannt werden sollen, damit Förderungsmittel zur Strukturverbesserung in diesen Gebieten eingesetzt werden können, ohne gegen EU-Wettbewerbsregeln zu verstoßen. Damit ist aber noch nicht zwangsläufig eine Beteiligung der Europäischen Union mit Gemeinschaftsmitteln an Förderungsprojekten in diesen Regionen verbunden. Allerdings sind in der österreichischen Gebietskulisse die förderbaren Regionen zugleich als Zielgebiete nach EU-Förderkriterien definiert und damit Gemeinschaftsmittel angesprochen (z.B. ist ganz Burgenland als Ziel 1-Gebiet ausgewiesen).

Bedingungen für EU-Gelder

Die Durchführung gemeinschaftlicher Förderprogramme unterliegt klaren Voraussetzungen. So muß das Mitgliedsland für die Regionen einen Entwicklungsplan ausarbeiten, der von der zuständigen EU-Kommission gutgeheißen werden muß. Als nächster Schritt werden gemeinschaftliche Förderkonzepte mit Förderschwerpunkten und Finanzierung festgelegt. Für diese sind vom Mitgliedsland dann operationelle Programme vorzulegen. Erst dann erfolgt die Durchführung der Programme und die Freigabe der Mittel, die das jeweilige Mitgliedsland und die EU gemeinsam aufbringen.

Selbstverständlich wird die Durchführung der Projekte kontrolliert, die Europäische Union achtet also darauf, daß die Gemeinschaftsmittel ordnungs- und vereinbarungsgemäß eingesetzt werden.

Die Frage nach dem Erfolg der gemeinschaftlichen Regionalpolitik beantwortet sich damit, daß die wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsländer - Irland, Griechenland, Spanien und Portugal - mit ihrem Beitritt zur EU einen wirtschaftlichen Aufholprozeß starten konnten. Damit wurden zwar Unterschiede in der Wirtschaftskraft bei weitem nicht überwunden, aber immerhin der Rückstand etwas verringert und regionale Wirtschaftsstrukturen wesentlich verbessert.
Die gemeinschaftliche Regionalpolitik ist für jene Regionen Österreichs, die als Zielgebiete nach EU-Kriterien definiert sind, eine zusätzliche Chance für Förderungsprogramme im größeren Umfang  und über längere Zeiträume. Voraussetzung ist und bleibt natürlich die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union.