
Der Sturz eines Touristen von dieser Brücke hätte 2010 beinahe einem Bürgermeister und seinen Amtsvorgänger eine Verurteilung eingebracht. Der Berufungssenat führte damals aus, „es sei dem Wegehalter (der Gemeinde) nicht zumutbar, alpine Wege ständig zu überwachen, zumal dies nahezu eine tägliche Kontrolle erfordern würde. Genau das sind die Themen, gegen die sich die Gemeinden und ihre Bürgermeister jedenfalls absichern sollten – leider gibt es kaum Produkte dafür.
Vom Elementarschutz zu Haftungssicherheit
Im kommunalen Bereich ist etliches zu versichern. Speziell darauf zugeschnitte Produkte finden sich jedoch nur bei den wenigsten Anbietern. Dabei konstatieren diese einen verstärkten Trend in Richtung Absicherung bei Haftungsfragen.
Für manche Teilgebiete des kommunalen Aufgabenspektrums sind herkömmliche Versicherungen ohnehin so passend, dass eine Spezialversicherung wenig Sinn ergeben würde. Etwa Kfz-Versicherungen für die Fuhrparkflotte. Manche Verantwortungen sind jedoch im Wesen der Kommune genuin. Die Frage ist daher: gibt es dafür spezielle Angebote? Nun, einige Versicherer haben für Gemeinden unter Berücksichtigung deren umfangreicher Tätigkeitsbereiche (Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung) spezielle Gemeindeversicherungsprodukte entwickelt, wie zum Beispiel Gemeinde-Haftpflichtversicherungen, Gemeinde-Rechtsschutzversicherungen oder spezielle Deckungskonzepte im Sachversicherungsbereich für Immobilien und Mobilien.
Jene Versicherer, die für Gemeinden keine eigenen Deckungskonzepte entwickelt haben, bieten in der Regel ihre für den betrieblichen Bereich konzipierten Versicherungslösungen an. Während diese Versicherungslösungen für ausgegliederte, privatwirtschaftlich tätige Unternehmen einer Gemeinde durchaus passende Deckungen bieten können, ist zu beachten, dass diese Versicherungslösungen eben nicht die tatsächlichen und rechtlichen Bedürfnisse einer Gemeinde berücksichtigen und somit im Vergleich zu speziellen Gemeindekonzepten gravierende Deckungslücken aufweisen können. Unabhängige Versicherungsmakler, wie zum Beispiel die österreichische VERO haben daher mit zahlreichen Versicherern eine Vielzahl von speziellen Klauselpaketen und Sonderlösungen vereinbart, die den kommunalen Kunden zusätzlichen Versicherungsschutz zu den von den Versicherern angebotenen Produkten bzw. Deckungen bieten. Darüber hinaus werden den kommunalen Kunden auch innovative Sonderversicherungslösungen (z. B. umfassende Bauversicherungskonzepte, D&O-Versicherungslösungen für Gemeindeorgane, sprich Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) angeboten.
KOMMUNAL fragte die führenden Versicherungsdienstleistern in Österreich nach den kommunalen Kundenbedürfnissen. Ergebnis: Gegenwärtig lassen sich gewisse Trends bei Versicherungen im Kommunalbereich ausmachen, da sich die Risiken der Gemeinden in den letzten Jahren verändert haben. Während man in früheren Zeiten beim Thema Versicherung wohl zuerst an Elementarrisiken wie z. B. Feuer oder Sturm gedacht hat, stehen heute die Themen straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten im versicherungsrechtlichen und -technischen Fokus. Nicht zuletzt geht es aber auch um die finanzielle Optimierung der Ausgaben für Versicherungsprämien. Auffällig auch: Gemeinden haben häufig kein durchgängiges Versicherungskonzept, da es oft aus der Historie gewachsen ist. Meist sind gleichartige Risiken wie z. B. Kindergärten mit unterschiedlichen Versicherungslösungen abgesichert.
Der Trend lässt die Frage aufkommen, ob es denn Teilbereiche der Kommunalagenden gibt, die unterversichert oder zu selten versichert sind. Eine generell gültige Aussage bezogen auf die ein oder andere Versicherungssparte lässt sich hierzu nicht treffen. Tatsache ist jedoch, dass im kommunalen Bereich – im Gegensatz zur Privatwirtschaft – nach wie vor viel zu wenig Augenmerk auf ein professionelles und kompetentes Versicherungsmanagement gelegt wird, wodurch sehr oft auf die Möglichkeit von gravierenden Kosteneinsparungen, inhaltlichen Deckungsoptimierungen und auch einer Entlastung der kommunalen Verwaltung (Stichwort: Dokumentationsverpflichtung und laufendes Reporting im Sinne eines IKS) verzichtet wird.
Damit überhaupt ein effizientes kommunales Versicherungsmanagement gewährleistet werden kann, müssen die unabhängige Interessensvertretung der Gemeinde gegenüber der Versicherungswirtschaft, die Kenntnis der rechtlichen kommunalen Rahmenbedingungen, ein fachliches Know-how im Bereich des öffentlich-rechtlichen Versicherungswesens sowie eine möglichst umfassende Übersicht über die am österreichischen Versicherungsmarkt angebotenen Produkte und marktüblichen Prämien gegeben sein.
Da eine Gemeinde aufgrund der erforderlichen versicherungsfachlichen und versicherungswirtschaftlichen Kenntnisse höchstwahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, diese Kriterien selbstständig zu erfüllen, wird sie sich eines externen objektiven und unabhängigen Fachmannes bedienen müssen.
Ein Problem, das immer wieder auftaucht und an die Redaktion herangetragen wird ist die Haftung der Bürgermeister nachdem sie aus ihrem Amt ausgeschieden sind. Eine standardisierte Versicherung diesbezüglich gibt es jedoch noch nicht. Die Versicherungswirtschaft bietet immerhin sowohl im strafrechtlichen- aber auch im zivilrechtlichen Bereich Lösungen an, um allfällige Verantwortlichkeiten, die sich für einen Bürgermeister, Gemeindemandatar oder Gemeindebediensteten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt bzw. Dienst ergeben können, abzudecken. Der Haftungsabsicherung nach dem Ausscheiden aus dem (Bürgermeister-)Amt noch am nächsten kommt ein Produkt der Wiener Städtischen, die „Gemeinde General Polizze“. Wie das Wörtchen „General“ schon andeutet, handelt es sich hierbei um ein umfassendes und durchgängiges Versicherungskonzept, das sowohl den Schutz des Gemeindevermögens als auch die Absicherung der Entscheidungsträger in Gemeinden inkludiert. Es gibt nur eine Gesamtpolizze, in der alles inkludiert ist: die komplette Gemeinde-Infrastruktur im Freien, eine umfassende Gemeindehaftpflicht, eine Gemeinde-Rechtsschutz und Spezial-Rechtsschutz für Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen sowie zukünftige Investitionen, die automatisch drei Jahre lang versichert sind. Die Amtshaftpflichtversicherung für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist im Rahmen der Gemeinde-General-Polizze in der Haftpflicht mitversichert, und dabei gilt eine Nachdeckung von immerhin drei Jahren als vereinbart.
Eine Organhaftpflichtversicherung für den Bürgermeister wird im Normalfall nach Einzelanfrage personenbezogen angeboten. Wobei hier üblicherweise die Voraussetzung ist, dass auch die Gemeinde bei der Wiener Städtischen versichert ist. Die Nachdeckung gilt in diesem Fall standardmäßig ebenfalls für drei Jahre.
Ein Produkt rein nur für ausgeschiedene Bürgermeister und Bürgermeisterinnen gibt es aber auch hier – bis jetzt – nicht.