Bagger arbeitet in Steinbruch
Rekultivierungs- und Endgestaltungsmaßnahmen werden verpflichtend.

Schottergruben werden Ökobaustellen

12. Mai 2016
Das burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz wurde novelliert. Ein zentraler Punkt ist, dass nun Flächen für den Rohstoffabbau – wie Schottergruben – zu sogenannten Ökobaustellen werden. Konkret bedeutet das: Bevor bei einem neu genehmigten Abbau die Bagger auffahren, müssen nicht nur Dauer der Abbautätigkeit und Abbauphasen feststehen. Es müssen zu diesem Zeitpunkt bereits detaillierte Nachnutzungskonzepte für die betroffenen Flächen und die Maßnahmen zur Erreichung des Ziels vorliegen.

Es gibt damit eine Verpflichtung zu Rekultivierungs- und Endgestaltungsmaßnahmen. Die Berechnung der Schotterabgabe wird auf neue Beine gestellt. Dafür maßgebend ist nicht mehr die, schwer kontrollierbare, abgebaute Tonnagemenge, sondern die Kubikmetermenge. „Mit der Novelle haben wir ausreichende Eingriffs- und Steuerungsinstrumente geschaffen. Diese Novelle ist ein Schritt in Richtung mehr Lebensqualität und für einen nachhaltigen Landschaftsschutz“, sagt Landeshauptmann Hans Niessl.



Neu ist auch, dass neben der schon bisher vorgeschriebenen Bewilligungspflicht für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen von mineralischen Stoffen zukünftig auch die Endgestaltung von Anlagen bewilligungspflichtig ist.



Um unkontrolliertes Öffnen von Flächen zu unterbinden und auch eine laufende Rekultivierung zu gewährleisten, müssen Schotterabbauanlagen in Abschnitte unterteilt werden, wobei der dritte Abschnitt nur geöffnet werden darf, wenn der zweitletzte Abschnitt rekultiviert ist. Das novellierte Gesetz sieht auch vor, dass die Landesregierung für bestimmte Gebiete besondere Entwicklungsziele verbindlich festlegen kann. Für die Parndorfer Platte soll bis Jahresende ein Konzept erarbeitet werden.

Schottergruben müssen rekultiviert werden



Bis zur Novelle gab es keine Verpflichtung zu Rekultivierungs- und Endgestaltungsmaßnahmen, und die Kontrolle der abgebauten Menge, die als Bemessungsgrundlage galt, war in der Praxis schwer. Das habe in der Vergangenheit zum Problem geführt, dass Schottergruben nicht rekultiviert wurden und in Teilen des Landes geradezu „Mondkraterlandschaften“ entstanden sind, erklärt Niessl. Bestes Beispiel dafür sei die Parndorfer Platte, wo es derzeit mehr als 1.100 Hektar offene Flächen aufgrund des Abbaus von Schotter gibt. Nun habe man mit der Novellierung ausreichende Eingriffs- und Steuerungsinstrumente geschaffen.



Mit der Novelle wird unter anderem auch sichergestellt, dass etwaige Verfüllungen ausschließlich mit Bodenaushubmaterial geschlossen werden. Was unter Bodenaushubmaterial fällt, ist gesetzlich genau festgelegt.



Als Ziel für die Nachnutzung von Abbauflächen kommen neben der gänzlichen Wiederverfüllung und landwirtschaftlichen Nutzung unter anderem der Weiterbestand von Böschungen der Abbauflächen als Nistplätze für Vögel oder die Nachnutzung als Naherholungsgebiet für die örtliche Bevölkerung sowie als Schotterteich/Badeteich in Frage.