Toilettenspülung wird betätigt
Nutzwasser, das innerhalb von Gebäuden verwendet wird, darf nicht verunreinigt sein.
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Nutzwassersysteme in Gebäuden mit Trinkwasserversorgung

Haushalte, die an eine zentrale Trinkwasserversorgung aus Quell- oder Grundwasser angeschlossen sind, wollen häufig einen Teil des Wasserbedarfs durch ein Nutzwassersystem über einen Nutzwasserbrunnen, eine eigene Quelle oder eine Regenwassernutzungsanlage decken.

Als generelle Anforderung für den Einsatz von Nutzwasser innerhalb von Gebäuden gilt, dass es nicht fäkal verunreinigt sein darf. Denn Fäkalien können erhebliche Konzentrationen an Krankheitserregern beinhalten, wodurch ein unbedenklicher Umgang mit einem solchen Wasser – auch und vor allem für Reinigungszwecke – aufgrund der Infektionsgefahr nicht möglich ist. Darüber hinaus soll das Wasser klar, farb- und geruchlos sein. Das Nutzwasser von Hausbrunnen, Quellen und Dachablaufwasser aus Zisternen kann aus wasserhygienischer Sicht daher nur für die Gartenbewässerung sowie unter bestimmten Voraussetzungen für die WC-Spülung im Haushalt verwendet werden. 

Wasserversorgung
Aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten kann die Wasserversorgung in Österreich auf ausreichende Ressourcen zurückgreifen, deren Verfügbarkeit jedoch regionale Unterschiede aufweist, wie die Niederschlagsverteilung in Österreich im langjährigen Mittel (von 1991 bis 2020) aufzeigt.

Wasserwirtschaftliche Aspekte zur Verwendung von Nutzwasser

Mit der Errichtung von Misch- oder Trennkanalisationen wurde bisher neben dem Schmutzwasser auch das Niederschlagswasser von befestigten Flächen sowie vor allem auch von Dachflächen der Kanalisation zugeführt und ging damit für die Grundwasser­neubildung verloren.

In den letzten Jahren wurde daher nach und nach dazu übergegangen, Niederschlagswasser am Standort direkt zu versickern und somit dem natürlichen bzw. unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen. Der wasserwirtschaftliche Grundsatz lautet dabei „Wasserrückhalt vor Wasserableitung“ – die Versickerung und der Rückhalt sollen zudem möglichst nahe beim Ort des Niederschlags erfolgen bzw. eine Einleitung in die Kanalisation soll nur dann erfolgen, wenn eine schadlose Versickerung nicht möglich ist oder wenn die Wässer verunreinigt sind.

Diese wasserwirtschaftlichen Anforderungen spiegeln sich zum Teil in den Raumordnungsgesetzen und den Bauordnungen der Länder wider. In den Gemeinden wird unter anderem die Regenwasserversickerung bei Neubauten vorgeschrieben bzw. die maximal abzuleitende Menge in die öffentliche Kanalisation festgelegt.

Auswirkungen auf Umwelt und Wasserressourcen

Aufgrund der klimatischen und hydrologischen Gegebenheiten kann die Wasserversorgung in Österreich auf ausreichende Ressourcen zurückgreifen, deren Verfügbarkeit jedoch regionale Unterschiede aufweist. Derzeit werden in Österreich nur drei Prozent der Wasserressourcen genutzt. Der mittlere Wasserbedarf beträgt derzeit ca. 130 Liter pro Einwohner und Tag. Der Anteil für die WC-Spülung liegt – einschließlich eines Anteils für die Gartenbewässerung – bei rund 30 Prozent. 

Die Abdeckung dieses Trinkwasseranteils im Haushalt durch Nutzwassersysteme stellt grundsätzlich kein „Wassersparen“ dar, sondern nur eine Substitution für untergeordnete Zwecke. Dadurch ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine nachhaltige Entlastung der Umwelt und der Wasserressourcen zu erwarten.

Gartenbewässerungen mit ­Dachablaufwasser aus Zisternen stellen speziell in Gebieten, in denen eine Versickerung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme dar. Bei Zisternen mit zusätzlichem Speichervolumen und einer Ablaufdrossel für den Rückhalt können bei Starkregen­ereignissen auch Spitzenabflüsse in die Kanalisation oder in Fließgewässer vermindert werden.

Nutzwassersysteme – die wichtigsten Regeln

  • Nutzwasser- und Trinkwassernetze müssen dauerhaft physisch getrennt sein – es darf keine Verbindungen zwischen Trinkwasserleitungen und Nutzwasserleitungen geben.
  • Nutzwasserleitungen (zum Beispiel Gartenbewässerung) müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
  • Die Nachspeisung von Trinkwasser in einen Nutzwasserbehälter darf ausschließlich über einen freien Auslauf mit ausreichendem Abstand zur Nutzwasseroberfläche erfolgen (siehe ÖVGW-Richtlinie W 86 und ÖNORM EN 16941-1 bzw. EN 13076).
  • Nutzwasser zur Verwendung in Gebäuden ist vor fäkalen Verunreinigungen zu schützen, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden.

Bundesländer und Gemeinden haben unterschiedliche Regelungen beispielsweise betreffend Nutzwasser und Anschlusszwang an die Trinkwasserversorgung.

Wer eine Nutzwasseranlage plant, sollte dies vorher mit der Gemeinde bzw. der zentralen Wasserversorgung abklären.
Auswirkungen von Nutzwassersystemen auf Haushalte und zentrale Trinkwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich muss den Nutzern bewusst sein, dass bei Nutzwassersystemen die gesamthaften Qualitätsanforderungen geringer sind als jene bei zentralen Wasserversorgungsanlagen, da es hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz gibt.

Nutzwasseranlage

„Einsparungen“ und „Vorteile“ eines Nutzwassersystems sind meist nur gering

In der Regel erfolgt durch den Betrieb von Nutzwassersystemen keine Entlastung von zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen. Ganz im Gegenteil haben Nutzwassersysteme unter Umständen negative technisch/hygienische sowie wirtschaftliche Auswirkungen, die mit zunehmender Anzahl dieser Systeme in einem Versorgungsgebiet immer größer werden.

Hingegen sind die „Einsparungen“ und „Vorteile“ eines Nutzwassersystems für den Haushalt bei genauerer Betrachtung der Investitions-, Reinvestitions- sowie Wartungs- und Betriebskosten meist äußerst gering!

  • Die Investitionen für eine zusätzliche Nutzwasseranlage im Haushalt sind erheblich, die Gebührenersparnis ist gering und damit die Amortisation der Kosten nicht oder erst nach überdurchschnittlich langer Nutzungsdauer möglich. Bei verbrauchsabhängigen Gebührenmodellen führen Nutzwassersysteme zu einer Einnahmenreduktion der zentralen Wasserversorgungsanlage (bei manchen Modellen auch der Abwasserentsorgungsanlage), wobei diese Fehlbeträge dann auf alle Wasserbezieher umgelegt werden müssen.
  • Trotz geringerer Wasserabnahme muss die zentrale Trinkwasserversorgung den Spitzen­bedarf decken, der auch trotz der Verwendung von Nutzwassersystemen gleich hoch bleibt, d. h., es können weder Leitungsdurchmesser, Behältervolumen noch Pumpen reduziert werden. Die Versorgungssicherheit aller Wasserbezieher muss nämlich auch in Trockenzeiten und bei ausfallenden Nutzwassersystemen sichergestellt werden. Dennoch müssen eventuell auch im Haushalt Maßnahmen für den allfälligen Ausfall des Nutzwassersystems getroffen werden, was die Investitionskosten weiter erhöht.
  • Diese reduzierten Durchflussmengen vergrößern die Gefahr, dass sich durch Stagnation des Trinkwassers und damit verbundene Erwärmung wassereigene Bakterien in den Leitungen vermehren – landläufig: dass diese „verkeimen“ – aufwendige Spül- oder Desinfektionsmaßnahmen können dadurch sowohl im Versorgungsnetz als auch im Trinkwassersystem des Haushalts erforderlich werden!
  • Sollte es in Gebäuden zur versehentlichen Verbindung von Nutz- und Trinkwasserleitungen kommen, kann dies zu Rückflüssen aus dem mit niedrigerer Qualität betriebenen Nutzwassersystem führen. Dadurch entsteht nicht nur für das öffentliche Wasserleitungsnetz eine erhebliche Verunreinigungsgefahr, sondern auch für das Trinkwassersystem und damit für die Bewohner des Gebäudes selbst!