Die Finanzierung der Pflege bleibt gesichert.
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Neuer Vorrückungsstichtag für Bedienstete in Seniorenheimen

5. Oktober 2017
Der Vorrückungsstichtag von Gemeindebediensteten in Alten- und Pflegeheimen wird in Tirol neu berechnet: Künftig werden auch Ausbildungen, die vor dem 18. Lebensjahr absolviert wurden, in die Stichtagsberechnung einbezogen.





Erste Berechnungen gehen von einem Gesamtfinanzierungaufwand von circa fünf bis sechs Millionen Euro aus, die Hälfte davon übernimmt demnach das Land Tirol.

Finanzielle Entlastung für Gemeinden



Ernst Schöpf sieht in der Zahlungsverpflichtung eine große Herausforderung: „Solche, teils unvorhersehbare, Mehrkosten sind besonders für finanzschwache Gemeinde eine Belastung. Dass die Gemeinden in ihrer Finanzierungsaufgabe künftig unterstützt werden, sieht Schöpf auch als „Bekenntnis zur qualitätsvollen, wohnortnahen und auch künftig gesicherten Betreuung im Alten- und Pflegebereich in den Gemeinden Tirols.“



Ursprünglich waren die anzurechnenden Dienstzeiten auf solche beschränkt, die ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden. Bekanntlich hat der Europäische Gerichtshof eine solche Stichtagsregelung im öffentlichen Dienst für nichtig erklärt.



 

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