Glasfaserkabel schauen aus der Erde
Eine grundsätzliche Masterplanung eines FTTH-Glasfasernetzes mit geeigneter Rohrmaterial- und Kapazitätsauswahl sowie die Mitverlegung beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur werden weiterhin stark gefördert.
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Neuer Glasfaserstandard beschlossen

24. Juni 2024
Die Vorarlberger Landesregierung aktualisiert die Breitbandförderungsrichtlinie für Gemeinden, um den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu erleichtern. Mit dem „Glasfaserstandard Vorarlberg“ steht ein einheitlicher Leitfaden für die Planung, Errichtung, Wartung und Dokumentation von Glasfasernetzen zur Verfügung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf offene Netze (OAN) gelegt.

Der „Glasfaserstandard Vorarlberg“ wurde als Voraussetzung für die Landesförderung aufgenommen. Dies stellt sicher, dass alle geförderten Breitbandprojekte einheitlich und nach höchsten Qualitätsstandards umgesetzt werden.

Förderungen

Eine grundsätzliche Masterplanung eines FTTH-Glasfasernetzes mit geeigneter Rohrmaterial- und Kapazitätsauswahl sowie die Mitverlegung beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur werden weiterhin stark gefördert. Der diesbezügliche Fördersatz liegt bei 50 Prozent. Dies ermöglicht es den Gemeinden, Synergien zu nutzen und Ressourcen effizient einzusetzen.

Darüber hinaus wird die Richtlinie angepasst, um die Antragstellung für die Kommunen zu erleichtern und die Koordination und Zeitplanung zwischen der Abstimmung mit anderen Tiefbau-Gewerken, der Beauftragung der Leistungen und dem Zeitpunkt der Fördereinreichung zu verbessern.

Auf Basis der neuen Bestimmungen werden nun drei Förderprojekte bearbeitet. Diese Projekte betreffen die Marktgemeinde Lustenau, die Gemeinde Düns und die Gemeinde Raggal. Die förderbaren Kosten der drei Projekte belaufen sich auf gesamt rund 245.000 Euro.