Neuer Call für Ortskernförderung
In der Steiermark wurden bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der Ortszentren umgesetzt. Essentiell ist eine sinnvolle und umfassende Nutzung von bestehenden Gebäuden im Ortskern, etwa durch Dienstleister, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach. Gleichzeitig setzt das Land Steiermark einen Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen, um bestehende Gebäude einer sinnvollen Weiter- und Nachnutzung zuzuführen.
Erster Fördercall wurde voll ausgeschöpft
Der neue Fördercall ist heuer bereits der zweite. Der erste Fördercall mit rund 1,3 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft, womit 13 Projekte in zwölf Gemeinden zur Umsetzung gelangen können. Damit werden voraussichtlich Gesamtinvestitionen in der Höhe von knapp sieben Millionen Euro im ländlichen Raum ausgelöst. Die Nachfrage war aber noch größer, weshalb das Land Steiermark mit 4. November 2024 einen weiteren Call zur Ortskernförderung im ländlichen Raum mit einem Budgetvolumen von 1,1 Millionen Euro startet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird bei dem neuen Fördercall die Sanierung und Revitalisierung von bestehenden Gebäuden in Ortskernen. Wesentliches Ziel dabei ist, durch die Aktivierung leerstehender oder mindergenutzter Flächen einen Beitrag zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik", also von Gebäudeteilen, welche oftmals nicht für Wohnnutzung geeignet sind, zu leisten.
Die Förderprojekte sollen in Kombination mit Wohnraumschaffung und -sanierung in den Obergeschoßen, idealerweise koppelbar mit Förderungen der Wohnhaussanierung, gesamtheitlich zur Ortskernbelebung beitragen. So können etwa unter einem Dach Wohnraum und Elemente der Daseinsvorsorge, etwa ein Bürgerbüro oder ein Bauernladen, entstehen.
Durch die Nutzung von Fördersynergien der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung, beides im Lebensressort von Landesrätin Simone Schmiedtbauer, entstehen attraktive Anreize zur Belebung der Zentren.
Beispiel:
Im Ortszentrum einer Gemeinde befindet sich ein leerstehendes Gebäude im privaten Eigentum. Die Gemeinde möchte das Gebäude kaufen und darin eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoß sowie in den darüber liegenden beiden Stockwerken vier Wohnungen errichten.
Für den Ankauf des Gebäudes um einen angemessenen Ankaufspreis von 300.000 Euro nutzt die Gemeinde die Sonderförderung „Sanierungsoffensive zur Belebung von Ortskernen" und erhält dafür (aus Mitteln der Wohnbauförderung) ein günstiges Landesdarlehen in der Höhe von 210.000 Euro.
Die Sanierung der Erdgeschoßflächen, wo die Praxis oder der Bauernladen entstehen soll, kostet 120.000 Euro, wofür die Gemeinde den Fördercall zur Ortskernförderung im Rahmen „Ländlichen Entwicklung" nutzt und eine (nicht rückzahlbare) Förderung in der Höhe 78.000 Euro erhält. Für die vier Wohnungen, deren Sanierung 400.000 Euro kostet und über ein Bankdarlehen finanziert wird, sucht die Gemeinde im Rahmen der „Umfassenden Sanierung" um nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse im Ausmaß von 45 Prozent an und bekommt rund 260.000 Euro an Förderung zugesichert. Dadurch verpflichtet sich die Gemeinde unter anderem dazu, die Wohnungen zu günstigen Preisen (max. 2/3 des steirischen Richtwerts) zu vermieten. Da für die Sanierung ökologische Baustoffe verwendet wurden bekommt die Gemeinde zudem eine Förderung von rund 22.000 Euro.
Insgesamt fallen für die Gemeinde reine Investitionskosten für den Ankauf und die Sanierung des Gebäudes von 820.000 Euro an, für welche sie rund 570.000 Euro an Förderungen aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung" und der Wohnbauförderung erhält.