Bäume verstopfen einen Wasserfall

Knackpunkt Haftungsfrage

27. April 2016
Für die Gemeinden ist die große Frage des Hochwasserschutzes die der Instandhaltung von Rückhaltebecken beziehungsweise die Räumung der Becken.

Die Gemeinden wurden und werden von den Mitarbeitern der WLV bei dieser Aufgabe jedoch intensiv unterstützt, woran sich auch in letzter Zeit nichts geändert hat. Wie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aber betont, ist das rechtlich gesehen eine Aufgabe des Erhaltungspflichtigen, eben häufig der Gemeinde oder der Wassergenossenschaften. Eine Sichtweise, die Florian Rudolf-Miklau, stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung im BMLFUW, unterstreicht: „Die Instandhaltung von Rückhaltebecken – aber das gilt für alle Becken – wird ja grundsätzlich von der Wasserrechtsbehörde dem Betreiber aufgetragen. Sprich, die Initiative zur Räumung muss von der Gemeinde kommen. Im Rahmen der Betreuungsdienste konnten die Gemeinden dafür aber immer Förderungen lukrieren und erhalten von der Wildbach- und Lawinenverbauung umfassende Unterstützung in der Abwicklung. Zum Teil haben die Dienststellen der Wildbachverbauung im Zuge ihrer Aufsichtsaufgaben über die Schutzanlagen Leistungen für die Gemeinden mitgemacht. Aber natürlich nicht im Sinne einer rechtlich verpflichtenden Instandhaltung, sondern eher als Serviceleistung.“

Beckenverantwortliche



Für die Instandhaltung von Rückhaltebecken gibt es mittlerweile Richtlinien und Handbücher zur Durchführung, die mit den Förderungen verknüpft sind – diese werden auf der Website des BMLFUW als Download angeboten. Jeder, der ein Becken zu betreiben hat, weiß also genau, was zu tun ist, und auf Grundlage des Wasserrechtsbescheides wird üblicherweise auch ein Beckenverantwortlicher und ein -wärter bestellt.



In Kärnten und der Steiermark ist man in jüngster Zeit dazu übergegangen, solche Beckenverantwortliche in Abstimmung mit den Dienststellen der Wasserbauabteilung regional zu bestellen. Für diese Regionalverantwortlichen wurde dann auch versucht, die Finanzierung in Form von Zuschüssen aus dem Betreuungsdienst zu organisieren. Was den Gemeinden unterm Strich bleibt, sind die laufende Wartung und kleine Räumungen unter dem Jahr, damit das Becken funktionsfähig bleibt (Aufgabe des Beckenwärters).

Knackpunkt Beckenräumungen



Rudolf-Miklau: „Die Räumung des Sediments in den Wildbachsperren ist aber was anderes. Heute gibt es bis zu 60 Millionen Kubikmeter räumbare Stauräume in Österreich. Da kann man sich ausrechnen, dass wir im Jahr bis zu fünf Millionen Euro Räumkosten haben, die aber von der Republik aus Mitteln des Katastrophenfonds (Sofortmaßnahmen) gefördert werden. Auch hier müssen die Gemeinden zwar die Initiative setzen, können aber weiterhin auf die Unterstützung der Dienststellen der WLV rechnen. Beckenräumungen gehören mit zu den wichtigsten Dingen, um das Schutzsystem funktionstüchtig zu halten.“

Rudolf-Miklau betont weiter, dass in letzter Zeit die Frage der Deponierung des Materials immer wichtiger wird. Allein durch die gesetzlichen Bestimmungen, beginnend bei der Flächenverfügbarkeit, über das Abfallrecht einschließlich Deponieverordnung (Bodenaushub, Baurestmassen) bis hin zum Altlastensanierungsbeitrag, steigen die Kosten deutlich. Dieses Sedimentmanagement – die WLV hat bei Projekten teilweise bereits Deponieflächen mit genehmigen lassen – geht aber deutlich über die Kapazitäten kleiner Gemeinden hinaus. „Für die Finanzierung gilt zwar die Drittellösung, aber die Logistik dahinter – obwohl sie eigentlich in die Gemeindekompetenz fällt – würde die Kapazitäten eine Gemeinde deutlich überfordern. Deswegen versuchen wir hier, die Gemeinden zu unterstützen.“



Knackpunkt bei dem Ganzen ist, so Rudolf-Miklau, dass die WLV nicht die formale Verantwortung für die Erhaltung der Bauwerke übernehmen kann. Das ist rechtlich eine Betreiberpflicht. Aber für die Instandhaltung der Anlagen und den damit zusammenhängenden Betreuungsdienst und den Aufwendungen für die Erhaltung (Erneuerung) der Schutzbauwerke und Schutzwälder investiert die WLV jährlich (Stand 2015) 51,8 Millionen Euro (37,7 Prozent des Gesamtbudgets; davon 57 Prozent Bundesanteil). Der Betrag ist allerdings nicht fix, sondern wird dem jährlichen Bedarf angepasst.