Großaufnahme von Windrad
In keinem anderen Land weltweit sei die Sichtbarkeit auf bis zu 40 Kilometer Entfernung von Windkraftanlagen ein übergeordnetes Kriterium für den Windkraftausbau, meint die IG Windkraft.

Kein einziges Windrad seit 2012

22. März 2016
Seit dem Jahr 2012 gilt in Kärnten eine Verordnung, die nur jene Standorte für den Windkraftausbau ermöglicht, wo Windräder praktisch nicht gesehen werden können. Seither wurde kein einziges Windrad gebaut. Im selben Zeitraum wurden in den anderen Bundesländern in Summe 363 Windräder mit einer Gesamtleistung von 1.036 MW errichtet.

Im Mai 2014 wurde im Landtag einstimmig der „eMAP 2025 - Energiemasterplan Kärnten“ beschlossen. Darin ist für die Windkraft eine klare Zielsetzung von 50 Windkraftanlagen mit einer Stromproduktion von 250 GWh bis zum Jahr 2025 verankert, und sowohl eine Evaluierung wie auch eine Optimierung der Verordnung wurden beschlossen. „Statt diese Möglichkeit zu nutzen und den Windenergieausbau in Kärnten mit geeigneten Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen, wird das Windkraftverhinderungsgesetz dauerhaft einzementiert“, kritisiert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. Nach der geltenden Verordnung muss nach drei Jahren eine Evaluierung stattfinden und nach vier Jahren würde sie außer Kraft treten. Bisher wurde keine wissenschaftlich, umfassende Evaluierung durchgeführt, sagt Moidl. „Die nun geplante Windkraftstandorträume-Verordnung ist nun unverändert, nur die Evaluierungspflicht soll entfallen und die Verordnung soll auf unbestimmte Zeit Gültigkeit erlangen.“

Windräder – Bestandteil der Landschaft



In keinem anderen Land weltweit sei die Sichtbarkeit auf bis zu 40 Kilometer Entfernung von Windkraftanlagen ein übergeordnetes Kriterium für den Windkraftausbau, meint die IG Windkraft. „Windräder kann man eben nicht verstecken“, bemerkt Geschäftsführer Moidl und setzt fort: „Warum auch? In vielen anderen Regionen stehen Windräder für die Energiewende und die umweltfreundliche Stromerzeugung.“

Die Steiermark macht es anders



Als Hauptgrund für diese Verordnung wird der Wunsch die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft zu erhalten genannt. „Der Ausbau der Windenergie gefährdet die Eigenart und Schönheit der Kärntner Landschaft aber gar nicht“, sagt Moidl. Das Nachbarbundesland Steiermark zeige vor, wie mit sinnvollen Regelungen der Windkraftausbau in der Alpinregion konfliktfrei gelenkt wird. Im Gegensatz zu Kärnten seien in den letzten Jahren in der Steiermark 36 Windräder mit einer Gesamtleistung von 80 MW errichtet worden. Die Windparks stehen zum Teil sogar in touristisch bedeutenden Gebieten. „Der größte Windpark der Steiermark erzeugt seit über zehn Jahren Windstrom in Roseggers Waldheimat“, sagt Stefan Moidl.