
Bei Wildschäden bleiben Jäger derzeit meistens auf den Prozesskosten sitzen.
Foto: www.BilderBox.com
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Jagdgesetz wird verschärft
Eine Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes sieht vor, die Stellung der Grundeigentümer vor Gericht zu schwächen. Grund dafür sind die oft hohen Geldforderungen, die von Grundeigentümern bei Wildschäden gestellt wurden.
Können sich Jäger und Grundbesitzer nicht auf eine Entschädigungssumme einigen, würden manche horrende Summen einklagen, meint Landesjägermeister Sepp Brandmayr. Selbst wenn sie dann nur einen Bruchteil dessen zugesprochen bekommen, bleibe der Jäger auf den Gerichtskosten, die sich an der ursprünglichen Klagssumme orientieren, sitzen.
Künftig muss sich ein Grundbesitzer, der mehr als das Doppelte der letztlich zugesprochenen Summe gefordert hat, an den Gerichtskosten beteiligen. Weil manche Grundbesitzer jedoch einen Schaden nicht selbst abschätzen könnten, wird die Landwirtschaftskammer ab Frühling eine kostenlose Beratung zur Verfügung stellen.Sowohl Jäger als auch Landwirte sind sich aber einig, dass die Gerichte nur in äußersten Fällen überhaupt nötig sein sollten.
Bei bestimmten Vergehen kann Jägern in Zukunft die Jagdkarte für bis zu sieben statt bisher drei Jahre entzogen werden. Diese Forderung war nach Luchs-Abschüssen im Umland des Nationalparks Kalkalpen laut geworden.