Bis 2030 soll die Länge frei fließender Flüsse um 300 Kilometer zunehmen, bis 2050 um 2.000 Kilometer.
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Renaturierung
Nationaler Wiederherstellungsplan: Was Gemeinden erwartet
Österreich hat einen Entwurf für die Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung vorgelegt. Der „Nationale Wiederherstellungsplan Österreich“ wurde von Umweltminister Norbert Totschnig präsentiert. Es handelt sich um die erste Fassung des Plans, keine Überarbeitung. Erarbeitet wurde er gemeinsam von Bund und Ländern. Eine Steuerungsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien und der neun Bundesländer koordinierte die Arbeit. Sechs themenspezifische Arbeitsgruppen befassten sich mit den einzelnen Bereichen der Verordnung: der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, städtischen Ökosystemen, Gewässern, Bestäubern, der Landwirtschaft sowie dem Wald.
Der Plan setzt auf Freiwilligkeit. Verpflichtende neue Vorgaben für einzelne Grundstücke oder Gemeinden sind darin nicht vorgesehen. Die Umsetzung soll über bereits bestehende Förderprogramme erfolgen, etwa den GAP-Strategieplan, den Biodiversitätsfonds oder den Waldresilienzfonds. Im Plan wird ausdrücklich festgehalten, dass eine breitere Umsetzung der Maßnahmen nur möglich ist, wenn zusätzliche und ausreichende EU-Mittel bereitgestellt werden. Von der Europäischen Kommission fehlten dazu noch wesentliche Klarstellungen, heißt es im Dokument.
Grünflächen in Städten: Zahlen fehlen noch
Für Gemeinden mit städtischem Charakter ist Artikel 8 der EU-Verordnung von Bedeutung. Er verlangt, dass städtische Grünflächen und die Baumüberschirmung in Städten bis 2030 nicht weiter abnehmen. Danach soll ein steigender Trend erreicht werden. Als städtische Ökosystemgebiete gelten in Österreich ganze Städte sowie kleinere Städte und Vororte, eingestuft nach der Statistikbehörde Eurostat.
Im vorliegenden Entwurf sind die entsprechenden Kapitel jedoch noch nicht ausgefüllt. Es fehlt die Liste jener Gemeinden, die als „Stadt“ oder „kleinere Stadt und Vorort“ eingestuft werden. Es fehlen auch die Flächenangaben zum aktuellen Grünflächenanteil und zur Baumüberschirmung sowie die Zielflächen für 2030, 2040 und 2050.
Auch in der Kostenübersicht des Plans bleibt die Zeile für städtische Ökosysteme ohne Betrag, während für andere Ökosystemtypen wie Grünland oder Ackerflächen bereits jährliche Kostenschätzungen in Millionenhöhe vorliegen. Welche Gemeinden konkret betroffen sein werden und mit welchen Mitteln der Grünflächenerhalt in Städten umgesetzt werden soll, ist im Entwurf damit noch offen.
Flüsse sollen wieder frei fließen
Konkreter sind die Angaben zu Fließgewässern. In Österreich gibt es laut Plan rund 27.000 Querbauwerke, die für Fische nicht passierbar sind und den Lebensraum in den Gewässern zerschneiden. Etwa 85 Prozent davon gehen auf Maßnahmen des Hochwasserschutzes zurück, rund 10 Prozent auf die Nutzung durch Wasserkraft. Rund 80 Prozent der Wanderhindernisse liegen in kleineren Gewässern mit einem Einzugsgebiet unter 100 Quadratkilometern. Seit 2009 wurden bereits rund 1.900 Querbauwerke fischpassierbar gemacht.
Bis 2030 soll die Länge frei fließender Flüsse um 300 Kilometer zunehmen, bis 2050 um 2.000 Kilometer, jeweils gegenüber dem Bezugswert von 3.985 Kilometern im Jahr 2020. Für die Wiederherstellung von Auen sind 25 Quadratkilometer bis 2030 und 100 Quadratkilometer bis 2050 vorgesehen. Grundlage dafür ist das nationale Strategiepapier „Flüsse neu denken“. Eine eigene Arbeitsgruppe Gewässer soll die Umsetzung auch künftig begleiten.
Für den ersten Plan wurden bereits konkrete Maßnahmen ausgearbeitet. Bei 318 Flussabschnitten mit einer Gesamtlänge von rund 1.900 Kilometern könnten insgesamt 483 Querbauwerke entfernt oder umgebaut werden. Bis 2030 sollen davon 90 Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, wodurch 52 Gewässerstrecken mit 318 Kilometern Länge wieder frei fließend werden. Die geschätzten Kosten dafür liegen bei rund 3 Millionen Euro. Eine zweite Maßnahme betrifft die Entfernung von Ufer- und Sohlverbauungen: 24 Flussabschnitte mit rund 190 Kilometern Länge wurden dafür identifiziert. Bis 2030 sollen 5 Strecken mit rund 37 Kilometern Länge frei fließend gemacht werden, dafür sind rund 630 Meter Uferverbauungen zu entfernen. Die geschätzten Kosten liegen bei rund 700.000 Euro. Als Beispiel für eine betroffene Fischart nennt der Plan den gefährdeten Huchen.
Moore, Äcker und Grünland
Im Bereich der Landwirtschaft sollen bis 2030 Maßnahmen auf einer Fläche von 13.000 Quadratkilometern umgesetzt werden. Diese Zielfläche bleibt laut Plan auch für 2040 und 2050 gleich. Ein Teilbereich betrifft die Wiedervernässung entwässerter Moorböden, die landwirtschaftlich genutzt werden. Insgesamt handelt es sich um 124,4 Quadratkilometer solcher Böden. Bis 2030 sollen 37,3 Quadratkilometer wiederhergestellt und 9,3 Quadratkilometer wiedervernässt werden, bis 2050 steigen diese Werte auf 62,2 beziehungsweise 20,7 Quadratkilometer.
Der Plan sieht dabei einen geringeren Wiedervernässungsanteil vor, als die Verordnung eigentlich vorsähe, und begründet das mit Zielkonflikten. Als Beispiele für Siedlungsgebiete, in denen eine großflächige Wiedervernässung derzeit kaum möglich ist, nennt der Plan das Stadtgebiet von Salzburg und das Vorarlberger Rheintal. Höhere Grundwasserstände könnten dort Gebäude, Straßen und Leitungsnetze beeinträchtigen und das Überschwemmungsrisiko erhöhen, heißt es im Dokument. Auch die Trinkwasserversorgung aus Wasserschutzgebieten in der Nähe solcher Flächen sei zu berücksichtigen. Im Seewinkel wiederum könnte eine Wiedervernässung mit dem Schutz von Bodenbrütern und der Großtrappe in Konflikt geraten.
Wälder und neue Bäume
Im Wald orientiert sich der Plan an Indikatoren wie der Totholzmenge, dem Anteil ungleichaltriger Bestände oder der Vielfalt heimischer Baumarten. Rechnerisch sollen jährlich rund 254 Quadratkilometer Waldfläche von Maßnahmen erfasst werden, bis zu einer möglichen Gesamtfläche von rund 40.000 Quadratkilometern.
Als österreichischer Beitrag zum EU-weiten Ziel von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen sind bis Ende 2029 rund 3,08 Millionen Bäume vorgesehen. Der überwiegende Teil davon, rund 3,04 Millionen Bäume, entsteht durch die Wiederbewaldung von Flächen nach Katastrophen oder bei Bestandsumwandlungen. Rund 42.750 weitere Bäume kommen durch Neubewaldung hinzu.
Laut Plan soll die Pflanzung zusätzlicher Bäume unter anderem auf nachhaltige Aufforstung, Wiederaufforstung und, ausdrücklich genannt, den Ausbau städtischer Grünflächen gestützt werden. Zur standortgerechten Auswahl der Baumarten stehen Hilfsmittel wie das steirische FORSITE-System, die österreichweite „Baumartenampel“ und die Herkunftsberatung für forstliches Vermehrungsgut zur Verfügung.
Finanzierung mit Vorbehalt
Für die Umsetzung des gesamten Plans schätzt das Ministerium den Finanzierungsbedarf zwischen August 2024 und Juni 2032 auf rund 3,75 Milliarden Euro, für den Zeitraum von Juli 2032 bis Dezember 2050 auf rund 8,44 Milliarden Euro. Zusammengerechnet ergibt das rund 12,2 Milliarden Euro bis 2050. Der überwiegende Teil davon soll aus öffentlichen Mitteln kommen, private Finanzierung spielt vor allem in der Land- und Forstwirtschaft bisher eine untergeordnete Rolle. Alle Zahlen sind laut Plan mit einer Unsicherheit von plus/minus 15 Prozent behaftet.
Der Plan weist außerdem ausdrücklich auf einen Finanzierungsvorbehalt hin: Die nationalen Finanzmittel seien derzeit nur bis 2028 gesichert, die EU-Mittel nur bis 2027. Für die Zeit danach werde angenommen, dass vergleichbare Mittel zur Verfügung stehen, heißt es im Dokument. Eine Aktualisierung des Plans ist für das Jahr 2032 vorgesehen.
Wie der Plan entstanden ist
Der Erstellung des Plans ging ein mehrstufiger Beteiligungsprozess voraus. Neben den fachlichen Arbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Interessenvertretungen und Nichtregierungsorganisationen wurde auch die Öffentlichkeit einbezogen.
Am 5. Dezember 2025 fand ein erstes öffentliches Informationswebinar statt, in dem die Inhalte der EU-Verordnung sowie der Stand des österreichischen Umsetzungsprozesses vorgestellt wurden. Danach startete ein offener Konsultationsprozess über eine Beteiligungsplattform, über die Stellungnahmen aus Öffentlichkeit und Fachkreisen eingebracht werden konnten. Diese Beiträge wurden nach Angaben des Ministeriums gesammelt, ausgewertet und in den weiteren Planungsprozess integriert.
Kritik von vielen Seiten
Der Renaturierungsplan wurde unmittelbar nach der Präsentation kritisiert. Der WWF bezeichnete den Entwurf durch seinen Experten Joschka Brangs als „lückenhaft und wenig ambitioniert“ und warnte vor einem „Papiertiger“ ohne klare Verantwortlichkeiten, Fristen und Budgets. Greenpeace sprach von einem „extrem intransparenten“ Prozess und forderte unter anderem eine eigene Finanzierungslinie für Gemeinden.
Grünen-Vorsitzende Leonore Gewessler warf der Regierung vor, auf Unverbindlichkeit statt auf klare Ziele zu setzen. Kritik kam zudem von vier Bundesländern, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich, die Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig vorwarfen, kurz vor Ablauf der Frist einen eigenen, mit den Ländern nicht abgestimmten Vorschlag vorgelegt zu haben. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger mahnte eine gesicherte Finanzierung ein: Immer mehr Leistungen für immer weniger Geld gingen sich auf Dauer nicht aus.
Der Text wurde mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt.