Jungfamilie plant ein Haus
Jungfamilien bekommen seit 1. Jänner 2019 12.000 statt bisher 10.000 Euro Förderung.
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Höhere Förderungen für Häuslbauer

12. Dezember 2018
Ein Jahr nach in Kraft treten des Kärntner Wohnbauförderungsgesetztes 2017, wurden nun im Kärntner Wohnbauförderungsbeirat die Optimierung der Richtlinien beschlossen. Bis September 2018 wurden von den Kärntner Gemeinden und gemeinnützigen Bauträgern insgesamt 2.465 Anträge an den Wohnbauförderungsbeirat übermittelt.

Die wesentlichen Änderungen

  • Anhebung der Eigenheim-Förderung von 7.000 auf 12.000 Euro (15.000 Euro, wenn es sich um ein Niedrigstenergiegebäude handelt)
  • Jungfamilien bekommen seit 1. Jänner 2019 12.000 Euro Förderung (statt 10.000 Euro). Für jedes Kind gibt es zusätzlich einen Bonus von 1.000 Euro.
  • Bonus-Betrag für „Bauten im strukturschwachen ländlichen Raum“: 7.000 Euro (vorher 5.000 Euro)
  • Zusatzförderung für niedrige Einkommen: 3.000 Euro
  • Für den Bau des ersten Eigenheimes werden die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von 1 Prozent auf 0,7 Prozent gesenkt.
  • Der Grundbuchsauszug muss zukünftig nicht mehr angefordert werden - er wird vom Sachbearbeiter ausgedruckt.
  • Zinssenkungen und die bürokratische Vereinfachung bei Anträgen gelten auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen direkt vom Bauträger. Die preisindexierte Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises bei Eigentumswohnungen wird von 2.500 Euro/m² auf 2.750 Euro/m² Wohnnutzflächen angehoben bzw. auf 3.000 Euro/m², wenn die Wohnungen im klima:aktiv-Standard (mindestens Stufe Silber) errichtet wurden.
  • Förderung für energieeffiziente ökologische Haustechnik-Anlagen: ab 1. Jänner 2019 wird sie von 30 auf 35 Prozent angehoben. 
  • Zuschuss von 3.000 Euro beim Heizungstausch auf erneuerbare Energie.
  • Zuschuss für den Austausch von Heizungsanlagen von fossiler auf erneuerbare Energie in Eigenheimen wird verdoppelt - von 3.000 auf 6.000 Euro.
  • Förderung von Solaranlagen: 3.750 Euro (statt vorher 3.150 Euro)
  • Photovoltaik-Anlagen: 2.400 Euro (statt vorher 1.400 Euro)
  • Neue Förderung: 2.000 Euro für den erstmaligen Einbau eines Solarstromspeichers
  • Entschärfung der strengen Mindestvoraussetzungen bei umfassender energetischer Sanierung: Eine umfassende energetische Sanierung wird nun auch mit einem fossilen Heizsystem wie einer Ölheizung gefördert. Bedingung: Der Kessel darf nicht älter als 15 Jahre sein bzw. bei Elektroheizungen, wenn der CO2-Wert unter 30 kg/m² liegt.
  • Förderbare Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung und Barrierereduzierung im Ein- und Zweifamilienhaus: 12.000 statt 8.000 Euro
  • Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses im mehrgeschossigen Wohnbau: 10.000 Euro für Bauvereinigungen, 6.000 Euro für Mieter (bei Vorlage einer fachärztlichen Bestätigung bzw. Nachweis von Pflegestufe 3)
  • Die maximal zulässige Wohnnutzfläche bei Zu-, Um- und Einbau von Wohnungen in Bestandsobjekten wird erweitert: von 130 bzw. 150 m² auf 200 m².