Die Kläranlage in Wiener Neustadt ist eine der größten Niederösterreichs.
© Ing. Christian Bierbaum
Kläranlagen
Abwasser: Neue Pflichten für Gemeinden ab 2033
Ab 2033 müssen viele Kläranlagen in Niederösterreich Phosphor aus Klärschlamm zurückgewinnen. Eine neue EU-Richtlinie bringt zusätzliche Pflichten für die Abwasserreinigung, etwa die vierte Reinigungsstufe. Georg Windhofer vom Amt der NÖ Landesregierung und Wolfgang Scherz vom Abwasserverband Wiener Neustadt-Süd erklären, was auf die Gemeinden zukommt.
„Abwasserentsorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge“, sagt Wolfgang Scherz, Geschäftsführer des Abwasserverbandes Wiener Neustadt-Süd. Der Betrieb einer Kanalisation und einer Kläranlage ist demnach auch eine wirtschaftliche Unternehmung einer Gemeinde. Die NÖ Gemeindeordnung schreibt beispielsweise vor, dass eine solche Unternehmung nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden muss.
Kanalisation und Kläranlage zählen zum Vermögen einer Gemeinde. Dieses Vermögen muss erhalten bleiben. Das Wasserrechtsgesetz verlangt außerdem, dass die Anlagen in einem bewilligungsgemäßen Zustand bleiben.
Dazu kommen viele weitere Vorschriften. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kennen diese Vorschriften laut Scherz oft nicht genau, weil sie für viele verschiedene Aufgabenbereiche zuständig sind. Deshalb fehlen häufig vorgeschriebene Dokumente wie Evaluierungen oder periodische Überprüfungen, die dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen. Auch die Regeln zur Dienstzeit, Rufbereitschaft und Ruhezeiten von Klärfacharbeitern müssen eingehalten werden.
Eine weitere Aufgabe ist die langfristige Finanzierung. Anlagen nützen sich ab und müssen erneuert werden. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sollten laut Scherz frühzeitig Rückstellungen bilden und notwendige externe Finanzierungen einplanen, um plötzliche hohe Kosten zu vermeiden. Knappe Gemeindekassen führen aber oft dazu, dass dieser Aufgabe zu wenig Bedeutung beigemessen wird.
Klärschlamm wird zur Ressource
Klärschlamm fällt bei jeder Abwasserreinigung an und muss entsorgt oder verwertet werden. Bei landwirtschaftlicher Verwertung gelten das NÖ Bodenschutzgesetz und die NÖ Klärschlammverordnung. Klärschlamm kann außerdem kompostiert und danach in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau eingesetzt werden. Ein dritter Weg ist die thermische Verwertung durch Mitverbrennung, die in Niederösterreich bisher wenig genutzt wird. Im Jahr 2022 wurden jeweils rund 40 Prozent des Klärschlamms landwirtschaftlich und durch Kompostierung verwertet, rund 20 Prozent thermisch.
Diese Verteilung wird sich ändern. „Alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mindestens 20.000 Einwohnerwerten müssen den Klärschlamm ab dem 1. Jänner 2033 einer thermischen Vorbehandlung mit einer anschließenden Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche zuführen“, erklärt Georg Windhofer von der Abteilung Siedlungswasserwirtschaft im Amt der NÖ Landesregierung. Das regelt Paragraf 20 der Abfallverbrennungsverordnung 2024. Ein Großteil des niederösterreichischen Klärschlamms darf dann nicht mehr auf Feldern ausgebracht werden. In Niederösterreich sind 43 Anlagen von dieser Regelung betroffen.
„Phosphor ist ein lebenswichtiges Element, eine nicht ersetzbare Ressource, die für Menschen, Tiere und Pflanzen unverzichtbar ist“, sagt Wolfgang Scherz. Phosphor gilt seit 2014 als kritischer Rohstoff der EU. Österreich besitzt keine eigenen Lagerstätten und muss den Stoff importieren, vor allem aus Nordafrika und China, großteils aus Krisengebieten. Im Klärschlamm stecken rund 80 bis 90 Prozent des ursprünglich verwendeten Phosphors. Eine Rückgewinnung könnte die Importabhängigkeit Österreichs verringern.
Technisch gibt es zwei Verfahren:
- Beim thermochemischen Verfahren wird die Klärschlammasche stark erhitzt. Dabei werden Schwermetalle entfernt und Phosphor in pflanzenverfügbaren Dünger umgewandelt.
- Beim nasschemischen Verfahren löst Säure den Phosphor aus der Asche, wodurch Phosphorsäure entsteht. Weitere Verfahrensschritte entfernen zusätzliche Schadstoffe.
Um die neuen Vorgaben gemeinsam zu bewältigen, wurde im Juli 2025 die NOE Gesellschaft für Klärschlammverwertung gegründet. Sie hat 24 Eigentümer: 23 Betreiber von Kläranlagen und den Verein zur Förderung der Klärschlammverwertung, der bereits seit 1996 besteht. Windhofer rät Gemeinden, die noch nicht Mitglied sind, dem Verein möglichst rasch beizutreten, weil die Gesellschaft bereits an langfristigen Lösungen arbeitet. „Die Entscheidungen fallen jetzt“, betonen Windhofer und Scherz.
Neue EU-Richtlinie stellt zusätzliche Anforderungen
Die kommunale Abwasserrichtlinie aus dem Jahr 1991 regelte nur die Sammlung und Reinigung von Abwasser. Die neue Richtlinie aus dem Jahr 2024 orientiert sich am „Green Deal“ der Europäischen Kommission und geht deutlich weiter.
Kanalisationen ab 100.000 Einwohnerwerten müssen künftig sogenannte integrierte Abwasser-Management-Pläne erstellen. Auch kleinere Anlagen zwischen 10.000 und 99.999 Einwohnerwerten sind unter bestimmten Voraussetzungen betroffen. Alle sechs Jahre muss das System Kanalisation analysiert und verbessert werden.
Die vierte Reinigungsstufe
Neu ist auch die vierte Reinigungsstufe. Die bisherigen drei Stufen entfernen Feststoffe, organischen Kohlenstoff sowie Stickstoff und Phosphor. „Spurenstoffe können mit den drei Reinigungsstufen nur in unzureichendem Ausmaß entfernt werden“, erklärt Scherz. Dazu zählen Medikamentenreste, Kosmetikrückstände, Pestizide und Industriechemikalien, die künftig gezielt entfernt werden sollen.
Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten müssen die vierte Reinigungsstufe verpflichtend umsetzen. In Niederösterreich betrifft das sechs, in ganz Österreich 22 Anlagen, umzusetzen zwischen 2033 und 2045. Auch kleinere Anlagen zwischen 10.000 und 149.999 Einwohnerwerten können verpflichtet werden, wenn ein Risiko für Umwelt oder Gesundheit besteht. In Österreich gibt es in dieser Größenordnung rund 260 kommunale Anlagen, in Niederösterreich etwa 70.
Das zuständige Ministerium muss bis Ende 2030 festlegen, welche dieser Anlagen betroffen sind. Vorgesehen ist eine stufenweise Umsetzung: 10 Prozent bis 2033, 30 Prozent bis 2036, 60 Prozent bis 2039 und 100 Prozent bis 2045. Finanziert werden soll die vierte Reinigungsstufe laut Richtlinie über die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung zu 80 Prozent von der Pharma- und Kosmetikindustrie. Wer die restlichen 20 Prozent trägt, ist noch nicht geklärt.
Die EU-Richtlinie verlangt außerdem Energieaudits und mehr erneuerbare Energie. Ab 2030 sollen Kläranlagen ab 10.000 Einwohnerwerten zu 20 Prozent energieneutral sein, bis 2045 zu 100 Prozent. Auch die Freisetzung klimaschädlicher Gase wie Lachgas und Methan sollen reduziert werden.
Methan entsteht in Faultürmen größerer Kläranlagen, das in Blockheizkraftwerken nutzbringend in Strom und Wärme umgewandelt wird. Zusätzlich müssen Gemeinden künftig mehr Informationen über Betrieb und Investitionen veröffentlichen. Ein neues Messprogramm soll Krankheitserreger im Abwasser frühzeitig erkennen, ähnlich wie es während der Corona-Pandemie bereits genutzt wurde.
Was nicht in den Kanal gehört
„In eine Kanalisation und Kläranlage gehört Wasser, das im Haushalt, Gewerbe und Industrie zum Gebrauch verwendet wurde. Sonst nichts“, sagt Wolfang Scherz.
Kleinere Gegenstände wie Strumpfhosen wickeln sich um rotierende Pumpenteile und führen zu Ausfällen. Die Reparatur bindet mehrere Stunden Personalzeit.
Größere Abfälle können ein Pumpwerk komplett stilllegen, sodass ein externes Unternehmen mit einem Saugwagen den Pumpensumpf reinigen muss. Bei manchen Pumpwerken sind zweimal im Monat solche Reinigungen nötig. Die jährlichen Kosten liegen dann im Bereich mehrerer zehntausend Euro.
„Die sparsame Verwendung von Wasser hat grundsätzlich positive Effekte auf die Abwasserreinigung“, sagt Georg Windhofer. Bei weniger Abwasseranfall erhöht sich die Aufenthaltszeit in der Kläranlage. Das kann die Reinigungsleistung verbessern.
Der Beitrag erschien in der NÖ Gemeinde 9/2026.