Frau mit Hund
Zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehaltern soll vermittelt werden, was es heißt, sich einen vierbeinigen Freund zuzulegen.
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Hundehaltegesetz beschlossen

2. Juni 2021
Die Novelle des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes tritt mit 1. September 2021 in Kraft. Eckpunkte sind eine erweiterte und verbesserte Ausbildung zukünftiger Hundehalter, durch welche sichergestellt werden soll, dass sich Menschen, die sich einen Hund anschaffen, sich schon im Vorfeld intensiv damit beschäftigen müssen, wie man einen Vierbeiner richtig hält und erzieht.

Ebenso werden zukünftig – mit einer Übergangsfrist von einem Jahr – Versicherungen verpflichtet sein. Der jeweiligen Gemeinde ist zu melden, wenn die Haftpflichtversicherung für einen Hund nicht mehr gedeckt ist. 

„Eine intensive Beziehung zwischen Hund und Herrl fördert das Tierwohl und bringt mehr Sicherheit. Dem wird das neue Hundehaltegesetz auch gerecht. Durch gezielte Information im Vorfeld wird den zukünftigen Hundehalterinnen und Hundehaltern auch vermittelt, was es heißt, sich einen vierbeinigen Freund zuzulegen. Das ist nichts, was man bloß zum Spaß machen sollte, denn es geht damit viel Arbeit und Verantwortung einher. Kaum ein Hund ist von Haus aus aggressiv und auch keine Rasse. Der größte Teil der Vorfälle sind schlicht und ergreifend die Folge falscher Handhabung oder fehlender Ausbildung. Mit dem neuen Regelwerk wirken wir dem gezielt entgegen“, erläutert Landesrat Wolfgang Klinger.