
In 13 Gemeinden, darunter Bizau (Bild), Blons und Bürserberg, wurden keine Wahlvorschläge eingebracht. Dort kommt das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung, bei dem die Wählerinnen und Wähler direkt Personen in die Gemeindevertretung wählen können.
© TRAVEL EASY - stock.adobe.com
Kommunalpolitik
Gemeindewahlen in Vorarlberg am 16. März
Am Sonntag, dem 16. März 2025, finden in Vorarlberg die Wahlen zur Gemeindevertretung und die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt. Als Stichtag für diese Wahlen wurde der 30. Dezember 2024 festgelegt. Insgesamt sind 307.890 Personen wahlberechtigt, darunter auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg.
In 83 der 96 Vorarlberger Gemeinden wurden Wahlvorschläge für die Gemeindevertretung eingereicht; in 60 Gemeinden gibt es zudem mindestens eine Kandidatur für das Bürgermeisteramt. In 13 Gemeinden, darunter Bizau, Blons und Bürserberg, wurden keine Wahlvorschläge eingebracht. Dort kommt das Mehrheitswahlrecht zur Anwendung, bei dem die Wählerinnen und Wähler direkt Personen in die Gemeindevertretung wählen können.
Sollte bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat oder keine Kandidatin im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, ist eine Stichwahl für den 30. März 2025 vorgesehen.
Die letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg fanden am 13. September 2020 statt, nachdem sie aufgrund der COVID-19-Pandemie vom ursprünglichen Termin im März 2020 verschoben worden waren.
Wählen per Wahlkarte
Für Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen und per Briefwahl abzustimmen. Schriftliche Anträge müssen bis spätestens 12. März 2025 beim zuständigen Gemeindeamt eingelangt sein; mündliche Anträge können bis zum 14. März 2025, 12:00 Uhr, gestellt werden.