Gemeinden bekommen Förderung für schulische Tagesbetreuung
„Damit können die Gemeinden nun längerfristig planen und sind auch bereit, sich noch stärker für den Erhalt und den Ausbau der schulischen Betreuung in der Gemeinde zu engagieren.“ Riedl ergänzt aber, dass mit dieser Novelle nur eine Überbrückungsfinanzierung – wenn auch für die nächsten drei Jahre – gefunden wurde und betont, „dass nun mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes Zeit gewonnen wird, eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierungslösung ab dem Jahr 2022 auf die Beine zu stellen. Diese Zeit sollte auch genutzt werden, neben der Finanzierung auch die Zuständigkeiten im Schulbereich neu zu regeln."
Aufgaben- und Kompetenzentflechtung diskutieren
Vor kurzem hat der Gemeindebund zu dieser Frage ein Gutachten veröffentlicht, das zeigt, dass all jene gesetzlichen Grundlagen, die den Gemeinden als Schulerhalter Finanzierungsaufgaben abseits der schulischen Infrastruktur übertragen, kompetenz- und damit verfassungswidrig sind.
„Wir haben jetzt einmal die Finanzierung für die nächsten Jahre geregelt. Nun ist es aber an der Zeit die Aufgaben- und Kompetenzentflechtung im Schulsystem offen zu diskutieren und bis zum nächsten Finanzausgleich Klarheit und Rechtssicherheit für Gemeinden, Länder und Bund zu schaffen“, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl abschließend.