Frau bei einem Bewerbungsgespräch
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Gehaltsanpassungen im Gemeindedienstrecht

22. August 2024
Die Vorarlberger Landesregierung hat mehreren Änderungen im Dienstrecht von Gemeindebediensteten zugestimmt. Im Fokus liegt die Anpassung des Gehaltsystems der Gemeindebediensteten. „Die Änderungen im Dienstrecht sollen den aktuellen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes, den Funktionen des Gemeindedienstes und den damit verbundenen Herausforderungen bei der Personalgewinnung gerecht werden“, sagt Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink.
  • Die erste Änderung betrifft die Modellstellen-Verordnung Gemeindeangestellte. Die derzeit in Kraft stehende Verordnung wird durch eine neue Modellstellen-Verordnung ersetzt. Das „Gehaltssystem neu“ und die Veränderungen im Gemeindedienst machen eine neue Verordnung notwendig. Durch die neue Modellstellen-Verordnung werden neue Modellfunktionen und Modellstellen geschaffen und bestehende angepasst.
     
  • Die zweite Änderung betrifft die Verordnung über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (Einreihungsplan Gemeindeangestellte). Diese wird ebenfalls durch eine neue Verordnung ersetzt. Damit werden die Änderungen nachvollzogen, die sich aus der neuen Modellstellen-Verordnung Gemeindeangestellte ergeben.
     
  • Die dritte Änderung betrifft die Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung von Gemeindeangestellten im „Gehaltssystem neu“. Durch die Änderungen im Bereich der Modellstellen-Verordnung Gemeindeangestellte wird eine Anpassung der Anlage 1 der Verordnung über die Anrechnung von Ausbildung und praktischer Erfahrung notwendig. In dieser Anlage ist die in den Modellstellen hinterlegte Ausbildung und praktische Erfahrung sowie deren wechselseitige Anrechnung dargestellt.

Alle Verordnungen treten mit 1. September 2024 in Kraft.