Up to date sein

29. August 2016
Es empfiehlt sich, ein regelmäßiges Update, etwa in Form eines jährlichen Quick-Checks, durchzuführen, um zu überprüfen, was sich im Vergaberecht geändert hat und ob die Unterlagen noch passen bzw. ob auch alle Mitarbeiter von den gleichen Unterlagen aus arbeiten. Im Steuerrecht wird kein Bürgermeister auf die Idee kommen, Musterunterlagen von vor fünf Jahren zu verwenden. Das gleiche gilt natürlich auch im Vergaberecht. Das ist ein Rechtsgebiet, das immer wieder einem Wandel unterzogen ist, und das muss man entsprechend anpassen.

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