Aufteilung der Mittel des Zukunftsfonds geregelt
Der Zukunftsfonds ist eine Finanzzuweisung an die Länder (§ 23 FAG 2024), die an Bedingungen bzw. Zielerreichungen geknüpft ist. Von den österreichweit 1,1 Milliarden Euro des Zukunftsfonds für das Jahr 2024 erhält Vorarlberg einen Anteil von insgesamt rund 49 Millionen Euro.
Im Mittelpunkt der aktuellen Gespräche zwischen dem Land Vorarlberg und dem Gemeindeverband standen einerseits die Verwendung und andererseits die Verteilung dieser Mittel. Wie Markus Landeshauptmann Wallner und Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann mitteilen, konnte nun eine richtungsweisende Einigung erzielt werden und die für die Elementarpädagogik vorgesehenen Mittel aus dem Zukunftsfonds werden in voller Höhe an die Gemeinden ausbezahlt.
Planungssicherheit beim Ausbau der Kinderbetreuung
Der Gesamtbetrag ist vom Bund bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen. Landeshauptmann Wallner: „Die gesamten Mittel für die Elementarpädagogik werden vom Land direkt an die Gemeinden weitergeleitet. Das ist eine wichtige Unterstützung der Gemeinden im Ausbau der Kinderbetreuung im Land.“
Vereinbart wurde eine Valorisierung über fünf Jahre, also jährlich bis 2028. Gemeindeverbandspräsidentin Kaufmann: „Das gibt den Gemeinden und Städten ein Stück mehr Planungssicherheit für den Ausbau und die Finanzierung der Elementarpädagogik.“
Die restlichen Mittel verbleiben für die weiteren Bereiche (Wohnen und Sanieren, Umwelt und Klima) aufgrund der Notwendigkeit der Zielerreichung – insbesondere für entsprechende Fördermaßnahmen – beim Land. Sie werden u.a. auch für die Umsetzung des Wohnpakets und die Förderung von erneuerbaren Energien eingesetzt.