Urnenbestattung
Jedem Bestattungsunternehmen muss der Zugang zur örtlichen Aufbahrungshalle zu nicht diskriminierenden Preisen gewährleistet werden.
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Mehr Transparenz bei Begräbniskosten

„Wettbewerb dient dazu, den Kunden und Kundinnen eine Auswahl an Produkten bzw. Dienstleistungen zu Verfügung zu stellen. Aus diesem Angebot soll sich der Kunde oder die Kundin das beste Produkt bzw. die beste Dienstleistung heraussuchen können,“ schreibt Theodor Thanner, Chef der Bundeswettbewerbsbehörde, im Vorwort zur neuen Broschüre „Standpunkt zum Bestattungswesen“.

„Wenn aber Unternehmen bei Leistungen und Preisen nicht transparent agieren, ist dies ein Nachteil für die Kunden und Kundinnen. Bestattungsunternehmen können Angehörigen durch höhere Transparenz in schweren Zeiten beistehen. Dieser Beistand liegt auch darin, den Angehörigen den Überblick über die verschiedenen Angebote der Bestattungsunternehmen zu vereinfachen. Gerade in diesem Markt wäre dies ein wertvoller Beitrag, da es die Situation von Angehörigen sehr erleichtern würde.“

Einige Bestattungsunternehmen seien den Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bereits gefolgt und hätten erkannt, dass die Transparenz der Preise und der angebotenen Leistungen auf ihrer Website einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann. Thanner ist daher überzeugt davon, dass auch andere Bestattungsunternehmen dies erkennen werden. Denn der Kunde beziehungsweise die Kundin von heute seien gewohnt, Preise und Leistungen vergleichen zu können.

Bestattungsunternehmen müssen Zugang zu Aufbahrungshallen bekommen

Die BWB erhält regelmäßig Beschwerden insbesondere über Zugangsprobleme zu Aufbahrungshallen, unter anderem aufgrund der Forderung überhöhter Preise. Jedem Bestattungsunternehmen muss der Zugang zur örtlichen Aufbahrungshalle zu nicht diskriminierenden Preisen gewährleistet werden. Die BWB geht hier jeder Beschwerde vertieft nach und wird aufgrund der bisherigen Zahl an Beschwerden auch in naher Zukunft einen Fokus auf die Bestattungsbranche legen, so Theodor Thanner.

Der aktualisierte Standpunkt zum Bestattungswesen soll dazu dienen, sich einen Überblick über die aktuelle Wettbewerbssituation und mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Bestattungsmarkt zu verschaffen sowie Handlungsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen das Kartellrecht aufzuzeigen.

Beschwerden wegen Verdacht von Marktmachtmissbrauch

Derzeit sind über 500 Bestattungsunternehmen am Bestattungsmarkt aktiv. Trotz dieser hohen Zahl an Wettbewerbern erhält die BWB regelmäßig Beschwerden insbesondere wegen des Verdachts von Marktmachtmissbräuchen, hoher Bestattungskosten, mangelnder Transparenz in der Preisgestaltung und Erschwerung des Zugangs zum Markt für Bestattungsunternehmen.

Da es somit noch umfassenden Handlungsbedarf in der Branche gibt, hat sich die BWB dazu entschlossen, diesen Standpunkt zum Bestattungswesen zu überarbeiten. Die vorliegende Broschüre soll allen Marktteilnehmern als nützliche Hilfestellung dienlich sein, insbesondere sind damit auch Gemeinden als Verpächter von Aufbahrungshallen sowie als Friedhofsbetreiber oder -verwalter angesprochen.

Kaum Preisinfos im Internet

Wie der „Kurier" recherchiert hat, kann man sich eine Onlinerecherche der Preise vielerorts abschminken. Nur 18 der österreichweit 513 Bestattungsunternehmen weisen auf ihrer Homepage ihre Preise aus. Mehr als 200 haben nicht einmal eine Webseite.

Branchensprecher Rainer Wernhard argumentiert in dem Beitrag vom 7. Dezember 2018, dass der Preis einer Beerdigung von vielen Faktoren abhänge, eine Auszeichnung auf der Homepage also wenig Sinn machen würde. „Dazu kommt, dass die Friedhofsgebühren nicht überall gleich hoch sind und es regional unterschiedliche Bräuche gibt, was die Aufbahrung angeht.“ Dass die Preisangabe „pietätlos“ sei, wie Branchenvertreter laut BWB gesagt haben, würde er so nicht unterschreiben. „Pietätlos waren die Markttests diverser Aufdecker.“ Sprich, dass die Tester einen Todesfall vorgetäuscht haben, um Kostenvoranschläge zu bekommen.

Wobei bei der Frage, was pietätvoll ist, die Meinungen sicher auseinander gehen. So hat ein oberösterreichischer Bestatter einen Onlineshop eingerichtet, in dem er Lego-Leichenwägen oder T-Shirts mit dem Aufdruck „Das letzte Auto ist immer ein Kombi“ anbietet. Ein anderer verweist auf seiner Homepage auf ein Musical mit dem Titel „Sarg niemals nie“.

In anderen Ländern gibt es Preisvergleichsportale

In Großbritannien oder auch Deutschland gibt es dagegen längst Preisvergleichsportale. „Man gibt den Ort ein, in dem die Bestattung stattfindensollundbekommtwieauf Airbnb sämtliche Bestatter samt Angeboten auf einer Stadtkarte angezeigt“, sagt Sarah Fürlinger, die für die BWB den Markt analysiert hat.

Empfehlung für Gemeinden mit kommunaler Bestattung und Friedhofsverwaltung

Gemeinden sollten Raum für Wettbewerb schaffen. Mit anderen Worten soll ihr Handeln zu keinen Wettbewerbsverzerrungen auf den Märkten führen. Daher ist auch eine organisatorische Trennung der Friedhofsverwaltung vom Bestattungswesen zu befürworten. Insbesondere in Gemeinden, die sowohl über kommunale Friedhöfe als auch kommunale Bestattungsunternehmen verfügen, ist diese Trennung sinnvoll. Die effizienteste Möglichkeit hierfür ist, das Bestattungsunternehmen als ausgegliederten Rechtsträger bspw. als juristische Person zu führen und die Friedhofsverwaltung in eine andere Abteilung der Gemeindeverwaltung einzugliedern.

Zusätzlich sollten klare interne Regeln implementiert werden, welche eine Weitergabe von wettbewerblich sensitiven Informationen zwischen der Friedhofsverwaltung und der Bestattung unterbinden (bspw. durch Installierung einer sogenannten „Chinese Wall“). Damit soll verhindert werden, dass ein gemeindenahes Bestattungsunternehmen im Wettbewerb gegenüber anderen Bestattungsunternehmen begünstigt wird.