2 Kommunalpolitiker an E-Tankstelle
August Hirschbichler, Vorstand der Salzburg AG, und Heinz Schaden, Bürgermeister der Stadt Salzburg, begutachten Parkplätze, die für das Aufladen von E-Autos reserviert wurden.
Foto: ElectroDrive Salzburg

Anschub für Elektromobilität

20. April 2016
Das Land Salzburg verstärkt seine Förderaktivitäten im Bereich der Elektromobilität. Betriebe, Gemeinden und gemeinnützige Vereine können um eine Förderung für die Umstellung ihrer Fahrzeuge beziehungsweise ihres Fuhrparks ansuchen.

Gebietskörperschaften erhalten eine Förderung von 6.000 Euro pro Fahrzeug bei Kauf von einem bis 15 mehrspurigen Elektrofahrzeugen. Die Förderung beträgt jedoch maximal 35 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Förderungsvoraussetzungen



Eine Antragstellung bei der Förderungsaktion ist bis längstens zum 1. April 2017 möglich. Bei Anschaffung von mehreren Fahrzeugen hat die Bestellung aller Fahrzeuge innerhalb eines Monats zu erfolgen. Fahrzeuge, welche zuvor ausschließlich bei Tageszulassungen oder als Vorführwagen verwendet wurden, gelten als Neuwagen und können daher bei der Förderungsaktion gefördert werden. Die Anschaffung eines Hybridfahrzeuges oder die Umrüstung eines bestehenden Fahrzeuges auf ein Elektrofahrzeug ist nicht förderungsfähig. Ebenso ist die Anschaffung eines Gebrauchtwagens nicht förderungsfähig.



Entspricht die Förderwerberin bzw. der Förderwerber den Bedingungen für eine erhöhte Förderung, so ist die vorangehende Durchführung einer Fuhrparkanalyse durch das umwelt service salzburg verpflichtend. Die vorzulegende Fuhrparkanalyse darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein (Beratungsschiene "Fuhrpark-Analyse für Betriebe" bzw. "Klimafreundliche Mobilität für Ihre Gemeinde 'Als Betrieb'"). Nähere Informationen sind unter www.umweltservicesalzburg.at abrufbar.



Für den Betrieb der Fahrzeuge darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern verwendet werden. Für jenen Standort, an dem das Fahrzeug hauptsächlich geladen wird, ist der Nachweis über den Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern zu erbringen.